Termine

(ohne Gewähr)

Die Treffen der ALL sind öffentlich - Interessierte herzlich eingeladen.

jeden 2. Donnerstag in den geraden Kalenderwochen - 20.00 Uhr im Nebenraum des Gasthauses Sonne

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Wenn Sie einen Termin ein- tragen möchten - bitte E-Mail an:nlechler@aol.com  

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Stadtverwaltung

Am Markt 1 - 3

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

07:30 bis 12:30 Uhr

Mittwoch geschlossen!

Donnerstag

09:00 bis 12:30 Uhr +

14.00 bis 18.00 Uhr

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Wertstoffhof Leutershausen

Ortsausgang Richtung Colmberg

Mi: 14.00 bis 16.30 Uhr

(Winterzeit)

Mi: 16.30 bis 19.00 Uhr

(Sommerzeit)

Sa: 08.30 bis 12.00 Uhr

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Öffnungszeiten Hallenbad Leutershausen,  

Alter Postberg 7


Mo: 16.00 - 20.00 Uhr Wasserwacht

Di:  16.00 - 19.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Mi: 16.00 - 21.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Do: 16.00 - 20.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Fr: 16.00 - 20.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Sa: 13.00 - 16.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Darüber hinaus findet an den Wochentagen von 08.00–15.00 Uhr am Vormittag Schulschwimmen statt.

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Stadtbibliothek im Kulturhaus am Ochsenhof

Mo: 15.00 bis 18.00 Uhr

Di:  10.30 bis 13.30 Uhr

Mi: 15.00 bis 18.00 Uhr

Do: 15.00 bis 20.00 Uhr

Fr:  15.00 bis 18.00 Uhr

Sa: 09.00 bis 12.00 Uhr

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Altmühlbad Leutershausen
Änderung der Öffnungszeiten im Altmühlbad ab 01.07.2021:
Mo - Fr: 13.00 bis 20.00 Uhr
Sa - So: 12.00 bis 20.00 Uhr
- Bei schlechtem Wetter ist das Altmühlbad geschlossen.
- Maskenpflicht im Bereich des Kiosks und der Duschen/Toiletten
unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m.
- Die Besucherzahl ist auf 200 Personen beschränkt.
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Eine-Welt-Laden Leutershausen

Kulturhaus Am Ochsenhof

Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

Freitag        15.00 - 18.00 Uhr

Samstag     09.00 - 12.00 Uhr


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aktuell: https://blog.campact.de/2016/10/ceta-wallonien-kaempft-fuer-uns-alle/


Was ist CETA?

Quelle: attcac Deutschland


Ein trojanisches Pferd namens CETA

Seit 2009 hat die EU-Kommission mit Kanada unter strenger Geheimhaltung über ein umfassendes Handels- und Investitionsschutzabkommen verhandelt: CETA, das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“. Während Öffentlichkeit und Parlamente ausgeschlossen blieben, erhielten Wirtschaftslobbyisten erheblichen Einfluss auf den Vertragstext; öffentlich gemacht wurde dieser von der Kommission in seiner Rohfassung  erst 2014, nach Verhandlungsabschluss,  die endgültige Fassung dann am 29. Februar 2016 nach Abschluss der Rechtsförmlichkeitsüberprüfung.

Nach einem Schlagabtausch über die Rechtsnatur von CETA zwischen Kommission und EU-Rat unterbreitete die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström am 5. Juli dem Rat den Vorschlag,  CETA aus politischen Gründen als gemischtes Abkommen abzuschließen, das der Zustimmung der nationalen Parlamente bedarf; dennoch betrachtet die Kommission CETA aus juristischer Sicht weiterhin als reines EU-Abkommen, das in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt. Die Kommissarin verwies auf die Möglichkeit, den Vertrag noch vor Ratifizierung durch die nationalen Parlamente vorläufig anzuwenden.

Ähnlich wie beim TTIP-Abkommen zwischen den USA und der EU droht auch mit CETA ein massiver Abbau von Demokratie, öffentlicher Daseinsvorsorge und Umweltschutz.


Paralleljustiz und Zombieklauseln

ETA ist der erste Handelsvertrag der EU, der Investitionsgerichte vorsieht: Ausländische Investor_innen können die Vertragsstaaten in einer Paralleljustiz nach CETA-Recht verklagen, wenn sie ihre zukünftigen Profiterwartungen durch Gesetzgebungen eingeschränkt sehen. Damit kommen auf die Staaten Klagen in Milliardenhöhe zu. Zugleich wird der Spielraum für eine Gesetzgebung zugunsten des Gemeinwohls erheblich eingeschränkt. Profitieren werden vor allem Transnationale Konzerne. So unterhalten viele der größten US-Firmen in Kanada Niederlassungen. Über CETA würden sie EU-Staaten verklagen können, selbst wenn das TTIP-Abkommen zwischen den USA und der EU scheitert.

CETA wird völkerrechtlich bindend sein und sich kaum mehr zurücknehmen lassen. Die berüchtigte „Zombieklausel“ in Kapitel 30 sieht für den unwahrscheinlichen Fall einer Kündigung des Vertrags sogar vor, dass die Klagerechte für Investoren noch weitere 20 Jahre erhalten bleiben.

Darüber hinaus ist CETA als ein „lebendes Abkommen“ konzipiert: Der Vertrag verpflichtet zur Regulierungszusammenarbeit auf freiwilliger  Basis, gibt jedoch gleichzeitig die Vertiefung der Zusammenarbeit vor.  Ein „Forum für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen“ aus nicht-gewählten Beamten soll laufende oder zu erwartende Regulierungsvorhaben daraufhin prüfen, ob sie Handelsinteressen beeinträchtigen könnten. Durch die vertraglich vorgesehene Einladung von  Interessenvertretern wird Wirtschaftslobbyisten Tür und Tor geöffnet, „handelsverzerrende“ Gesetzesvorhaben zu verzögern oder  aus dem Verkehr zu ziehen – noch bevor Parlamente und Öffentlichkeit sich damit auseinandergesetzt haben. Durch den übergeordneten Gemischten CETA-Ausschuss ist sogar eine nachträgliche Veränderung des Vertrages ohne demokratische Kontrolle möglich; denn seine Beschlüsse sind für die Vertragsparteien bindend und umzusetzen.


Privatisierung und Aushöhlung der öffentlichen Daseinsvorsorge

Anders als GATS, das Dienstleistungsabkommen unter dem Dach der WTO,  listet CETA nicht die zu liberalisierenden Bereiche auf (Positivliste), sondern nur die Ausnahmen davon (Negativliste). Damit wird ein unbestimmt weites Feld dem Zwang zu Privatisierung und Deregulierung überantwortet. Einmal deregulierte und privatisierte Bereiche dürfen nicht mehr zurückgenommen werden („Stillstand“- und „Sperrklinken“-Klauseln). CETA sieht keine eindeutige, grundsätzliche Ausnahme von öffentlichen Dienstleistungen von der Liberalisierung vor.
Außerdem stellt CETA ökologische und soziale Vergabekriterien in der öffentlichen Beschaffung infrage – und damit ein zentrales Element in der kommunalen Selbstverwaltung. Auch Sozial- und Arbeitsstandards sind durch CETA von Aushöhlung bedroht. Ausländische Investoren könnten unter CETA sogar gegen neue Steuern und Abgaben, etwa eine Vermögenssteuer, klagen. Die öffentliche Förderung von Kultureinrichtungen ist ebenfalls gefährdet.

Türöffner für Gentechnik, Fracking und dreckige Teersande

CETA untergräbt bestehende Umweltstandards und schränkt zukünftige Umweltgesetzgebung ein. So wurde schon im Laufe der CETA-Verhandlungen durch eine umfangreiche Lobbykampagne für das extrem klimaschädliche Schweröl aus kanadischen Teersanden die Treibstoffrichtlinie der EU  aufgeweicht. Unter CETA könnten Unternehmen auch gegen ein mögliches künftiges Verbot der Schiefergasförderung (Fracking) klagen. Fracking steht im Verdacht, das Grundwasser durch Chemikalien zu vergiften und sogar Erdbeben auszulösen. Kanada ist unter dem CETA-ähnlichen NAFTA-Abkommen bereits verklagt worden, nachdem die Provinz Québec Fracking gestoppt hatte.


Vorsorgeprinzip

In CETA kommt in keiner Formulierung das in den EU-Verträgen festgeschriebene Vorsorgeprinzip vor, sondern der Vertrag bezieht sich allein auf den „wissenschaftsbasierten“ Ansatz der WTO: Potentiell gefährliche Produkte und Technologien können demnach erst dann aus dem Verkehr gezogen werden, wenn ihre Risiko wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen ist – und damit oft viel zu spät. Durch regulatorische Zusammenarbeit könnten so Gentechnik oder mit hormonellen Masthilfen erzeugtes Fleisch durch die Hintertür wieder auf unseren Tisch kommen.

 

 

 

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Zuletzt aktualisiert

03.05.2022

 nächste Stadtratssitzung am Dienstag, 03.05.2022

 in der alten Turnhalle

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S-und Regional-Bahn-Verbindungen ab Wiedersbach nach Nürnberg

gültig ab 09.12.2018


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Weitere Informationen und Fahrpläne finden Sie hier:

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A Place To Bee

Für eine Zukunft mit Bienen

Aktion des Bund Naturschutz

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9. Altstadtrennen Leutershausen 2016

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Leben auf dem Land

Von Hürden und Helden
Wie sich das Leben auf dem Land neu erfinden lässt


Studie des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung

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Veränderung beginnt bei Dir!  

 

RESPECT vermittelt relevante Themen,bietet ein Forum für Diskussionen und regt an zur Hinterfragung, bzw. Änderung der eigenen Lebensgewohnheiten  

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Aktivitäten

  

Bericht von der Veranstaltung "Jüdisches Leben in Leutershausen und seinen Dörfern"  

 

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur Pflanzenschutzmittelbelastung der Wiedersbacher Brunnen 

 

Vortrag von Gerhard Bauer am 18. September 2014 im Gasthaus Krone Leutershausen zur Situation der Kläranlage Leutershausen 

 

Das Wasserteam Wiedersbach informiert:  

Durch Grundwassermesstellen soll die Herkunft der Pestizide im Wiedersbacher Brunnenwasser festgestellt werden.

Pressemitteilung der Alternativen Liste Leutershausen zur finanziellen Situation der Stadt  

  

Sonstiges:

 

ALL(e) Themen

Fracking

Freihandelsabkommen TISA

Freihandeslabkommen TTIP

Freihandelsabkommen CETA

Wasserversorgung  

Zentrale Wasserversorgung

Grundwasserschutz 

 

Stadtratswahl 2014   

Was wäre wenn?

(jeder Stimmbezirk seinen eigenen Stadtrat gewählt hätte?) 

Ergebnis der Stadtratswahl 

(nach Grupperungen und Stimmbezirken) 

Ergebnis der Kreistagswahl 

(Kandidaten, die auch auf der ALL-Liste Kandidiert haben) 

   

ALL(e) Themen

Campagne von campact: Bienensterben stoppen! 

Netzwerk "Blühende Land- schaft - Region Hesselberg 

 

Alternative Liste Leuterhausen unabhängige engagierte Bürger e V. 

Sudetenstr. 6b

Bankverbindung

RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank BLZ:         765 600 60

Kto-Nr.:     783170

IBAN: DE50 765600600000783170

BIC:   GENO DEF1AN 

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     Angeblich kann man in
     deutschen Wohnungen
     vom Fußboden essen - 

     mir wäre es lieber, man
     könnte aus deutschen
     Flüssen trinken. (Ilse Sträter) 

 

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