Termine (ohne Gewähr) Die Treffen der ALL sind öffentlich - Interessierte herzlich eingeladen. jeden 2. Donnerstag in den geraden Kalenderwochen - 20.00 Uhr im Nebenraum des Gasthauses Sonne ---------------------------------------- Wenn Sie einen Termin ein- tragen möchten - bitte E-Mail an:nlechler@aol.com ----------------------------------------- Stadt Leutershausen Stadtverwaltung Am Markt 1 - 3 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen! Donnerstag 09:00 bis 12:30 Uhr + 14.00 bis 18.00 Uhr ------------------------------ Wertstoffhof Leutershausen Ortsausgang Richtung Colmberg Mi: 14.00 bis 16.30 Uhr (Winterzeit) Mi: 16.30 bis 19.00 Uhr (Sommerzeit) Sa: 08.30 bis 12.00 Uhr ------------------------------ Öffnungszeiten Hallenbad Leutershausen, Alter Postberg 7 Mo: 16.00 - 20.00 Uhr Wasserwacht Di: 16.00 - 19.00 Uhr Öffentliches Schwimmen Mi: 16.00 - 21.00 Uhr Öffentliches Schwimmen Do: 16.00 - 20.00 Uhr Öffentliches Schwimmen Fr: 16.00 - 20.00 Uhr Öffentliches Schwimmen Sa: 13.00 - 16.00 Uhr Öffentliches Schwimmen Darüber hinaus findet an den Wochentagen von 08.00–15.00 Uhr am Vormittag Schulschwimmen statt. ------------------------------------- Stadtbibliothek im Kulturhaus am Ochsenhof Mo: 15.00 bis 18.00 Uhr Di: 10.30 bis 13.30 Uhr Mi: 15.00 bis 18.00 Uhr Do: 15.00 bis 20.00 Uhr Fr: 15.00 bis 18.00 Uhr Sa: 09.00 bis 12.00 Uhr
----------------------------------------- Altmühlbad Leutershausen Änderung der Öffnungszeiten im Altmühlbad ab 01.07.2021: Mo - Fr: 13.00 bis 20.00 Uhr Sa - So: 12.00 bis 20.00 Uhr - Bei schlechtem Wetter ist das Altmühlbad geschlossen. - Maskenpflicht im Bereich des Kiosks und der Duschen/Toiletten unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m. - Die Besucherzahl ist auf 200 Personen beschränkt. ---------------------------------------- Eine-Welt-Laden Leutershausen Kulturhaus Am Ochsenhof Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 15.00 - 18.00 Uhr Samstag 09.00 - 12.00 Uhr ---------------------------------------
| aktuell: https://blog.campact.de/2016/10/ceta-wallonien-kaempft-fuer-uns-alle/ Was ist CETA?Quelle: attcac Deutschland Ein trojanisches Pferd namens CETA Seit 2009 hat die EU-Kommission mit Kanada unter strenger Geheimhaltung über ein umfassendes Handels- und Investitionsschutzabkommen verhandelt: CETA, das „Comprehensive Economic and Trade Agreement“. Während Öffentlichkeit und Parlamente ausgeschlossen blieben, erhielten Wirtschaftslobbyisten erheblichen Einfluss auf den Vertragstext; öffentlich gemacht wurde dieser von der Kommission in seiner Rohfassung erst 2014, nach Verhandlungsabschluss, die endgültige Fassung dann am 29. Februar 2016 nach Abschluss der Rechtsförmlichkeitsüberprüfung. Nach einem Schlagabtausch über die Rechtsnatur von CETA zwischen Kommission und EU-Rat unterbreitete die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström am 5. Juli dem Rat den Vorschlag, CETA aus politischen Gründen als gemischtes Abkommen abzuschließen, das der Zustimmung der nationalen Parlamente bedarf; dennoch betrachtet die Kommission CETA aus juristischer Sicht weiterhin als reines EU-Abkommen, das in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt. Die Kommissarin verwies auf die Möglichkeit, den Vertrag noch vor Ratifizierung durch die nationalen Parlamente vorläufig anzuwenden. Ähnlich wie beim TTIP-Abkommen zwischen den USA und der EU droht auch mit CETA ein massiver Abbau von Demokratie, öffentlicher Daseinsvorsorge und Umweltschutz. Paralleljustiz und Zombieklauseln ETA ist der erste Handelsvertrag der EU, der Investitionsgerichte vorsieht: Ausländische Investor_innen können die Vertragsstaaten in einer Paralleljustiz nach CETA-Recht verklagen, wenn sie ihre zukünftigen Profiterwartungen durch Gesetzgebungen eingeschränkt sehen. Damit kommen auf die Staaten Klagen in Milliardenhöhe zu. Zugleich wird der Spielraum für eine Gesetzgebung zugunsten des Gemeinwohls erheblich eingeschränkt. Profitieren werden vor allem Transnationale Konzerne. So unterhalten viele der größten US-Firmen in Kanada Niederlassungen. Über CETA würden sie EU-Staaten verklagen können, selbst wenn das TTIP-Abkommen zwischen den USA und der EU scheitert. CETA wird völkerrechtlich bindend sein und sich kaum mehr zurücknehmen lassen. Die berüchtigte „Zombieklausel“ in Kapitel 30 sieht für den unwahrscheinlichen Fall einer Kündigung des Vertrags sogar vor, dass die Klagerechte für Investoren noch weitere 20 Jahre erhalten bleiben. Darüber hinaus ist CETA als ein „lebendes Abkommen“ konzipiert: Der Vertrag verpflichtet zur Regulierungszusammenarbeit auf freiwilliger Basis, gibt jedoch gleichzeitig die Vertiefung der Zusammenarbeit vor. Ein „Forum für die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen“ aus nicht-gewählten Beamten soll laufende oder zu erwartende Regulierungsvorhaben daraufhin prüfen, ob sie Handelsinteressen beeinträchtigen könnten. Durch die vertraglich vorgesehene Einladung von Interessenvertretern wird Wirtschaftslobbyisten Tür und Tor geöffnet, „handelsverzerrende“ Gesetzesvorhaben zu verzögern oder aus dem Verkehr zu ziehen – noch bevor Parlamente und Öffentlichkeit sich damit auseinandergesetzt haben. Durch den übergeordneten Gemischten CETA-Ausschuss ist sogar eine nachträgliche Veränderung des Vertrages ohne demokratische Kontrolle möglich; denn seine Beschlüsse sind für die Vertragsparteien bindend und umzusetzen. Privatisierung und Aushöhlung der öffentlichen Daseinsvorsorge Anders als GATS, das Dienstleistungsabkommen unter dem Dach der WTO, listet CETA nicht die zu liberalisierenden Bereiche auf (Positivliste), sondern nur die Ausnahmen davon (Negativliste). Damit wird ein unbestimmt weites Feld dem Zwang zu Privatisierung und Deregulierung überantwortet. Einmal deregulierte und privatisierte Bereiche dürfen nicht mehr zurückgenommen werden („Stillstand“- und „Sperrklinken“-Klauseln). CETA sieht keine eindeutige, grundsätzliche Ausnahme von öffentlichen Dienstleistungen von der Liberalisierung vor. CETA untergräbt bestehende Umweltstandards und schränkt zukünftige Umweltgesetzgebung ein. So wurde schon im Laufe der CETA-Verhandlungen durch eine umfangreiche Lobbykampagne für das extrem klimaschädliche Schweröl aus kanadischen Teersanden die Treibstoffrichtlinie der EU aufgeweicht. Unter CETA könnten Unternehmen auch gegen ein mögliches künftiges Verbot der Schiefergasförderung (Fracking) klagen. Fracking steht im Verdacht, das Grundwasser durch Chemikalien zu vergiften und sogar Erdbeben auszulösen. Kanada ist unter dem CETA-ähnlichen NAFTA-Abkommen bereits verklagt worden, nachdem die Provinz Québec Fracking gestoppt hatte. Vorsorgeprinzip In CETA kommt in keiner Formulierung das in den EU-Verträgen festgeschriebene Vorsorgeprinzip vor, sondern der Vertrag bezieht sich allein auf den „wissenschaftsbasierten“ Ansatz der WTO: Potentiell gefährliche Produkte und Technologien können demnach erst dann aus dem Verkehr gezogen werden, wenn ihre Risiko wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen ist – und damit oft viel zu spät. Durch regulatorische Zusammenarbeit könnten so Gentechnik oder mit hormonellen Masthilfen erzeugtes Fleisch durch die Hintertür wieder auf unseren Tisch kommen. |
Besucher der ALL-Seite seit 01.02.2014 Zuletzt aktualisiert 03.05.2022 nächste Stadtratssitzung am Dienstag, 03.05.2022 in der alten Turnhalle ------------------------- die ALL-Homepage auf dem Handy? ------------------------- S-und Regional-Bahn-Verbindungen ab Wiedersbach nach Nürnberg gültig ab 09.12.2018 S-und Regional-Bahn-Verbindungen ab Nürnberg nach Wiedersbach gültig ab 09.12.2018 Weitere Informationen und Fahrpläne finden Sie hier: ------------------------------ A Place To Bee Für eine Zukunft mit Bienen ---------------------------- 9. Altstadtrennen Leutershausen 2016 --------------------------- Leben auf dem Land Von Hürden und Helden Studie des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung ------------------------------- Veränderung beginnt bei Dir! RESPECT vermittelt relevante Themen,bietet ein Forum für Diskussionen und regt an zur Hinterfragung, bzw. Änderung der eigenen Lebensgewohnheiten ------------------------------ Aktivitäten
Bericht von der Veranstaltung "Jüdisches Leben in Leutershausen und seinen Dörfern"
Das Wasserteam Wiedersbach informiert: Pressemitteilung der Alternativen Liste Leutershausen zur finanziellen Situation der Stadt
Sonstiges:
Freihandelsabkommen CETA
Stadtratswahl 2014 (jeder Stimmbezirk seinen eigenen Stadtrat gewählt hätte?) (nach Grupperungen und Stimmbezirken) (Kandidaten, die auch auf der ALL-Liste Kandidiert haben)
ALL(e) Themen Campagne von campact: Bienensterben stoppen! Netzwerk "Blühende Land- schaft - Region Hesselberg
Alternative Liste Leuterhausen unabhängige engagierte Bürger e V. Sudetenstr. 6b Bankverbindung RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank BLZ: 765 600 60 Kto-Nr.: 783170 IBAN: DE50 765600600000783170 BIC: GENO DEF1AN ------------------------------------------------ Angeblich kann man in mir wäre es lieber, man
|