Termine

(ohne Gewähr)

Die Treffen der ALL sind öffentlich - Interessierte herzlich eingeladen.

jeden 2. Donnerstag in den geraden Kalenderwochen - 20.00 Uhr im Nebenraum des Gasthauses Sonne

 ----------------------------------------

Wenn Sie einen Termin ein- tragen möchten - bitte E-Mail an:nlechler@aol.com  

----------------------------------------- Stadt Leutershausen

Stadtverwaltung

Am Markt 1 - 3

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

07:30 bis 12:30 Uhr

Mittwoch geschlossen!

Donnerstag

09:00 bis 12:30 Uhr +

14.00 bis 18.00 Uhr

------------------------------

Wertstoffhof Leutershausen

Ortsausgang Richtung Colmberg

Mi: 14.00 bis 16.30 Uhr

(Winterzeit)

Mi: 16.30 bis 19.00 Uhr

(Sommerzeit)

Sa: 08.30 bis 12.00 Uhr

------------------------------

Öffnungszeiten Hallenbad Leutershausen,  

Alter Postberg 7


Mo: 16.00 - 20.00 Uhr Wasserwacht

Di:  16.00 - 19.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Mi: 16.00 - 21.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Do: 16.00 - 20.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Fr: 16.00 - 20.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Sa: 13.00 - 16.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Darüber hinaus findet an den Wochentagen von 08.00–15.00 Uhr am Vormittag Schulschwimmen statt.

-------------------------------------

Stadtbibliothek im Kulturhaus am Ochsenhof

Mo: 15.00 bis 18.00 Uhr

Di:  10.30 bis 13.30 Uhr

Mi: 15.00 bis 18.00 Uhr

Do: 15.00 bis 20.00 Uhr

Fr:  15.00 bis 18.00 Uhr

Sa: 09.00 bis 12.00 Uhr

-----------------------------------------

Altmühlbad Leutershausen
Änderung der Öffnungszeiten im Altmühlbad ab 01.07.2021:
Mo - Fr: 13.00 bis 20.00 Uhr
Sa - So: 12.00 bis 20.00 Uhr
- Bei schlechtem Wetter ist das Altmühlbad geschlossen.
- Maskenpflicht im Bereich des Kiosks und der Duschen/Toiletten
unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m.
- Die Besucherzahl ist auf 200 Personen beschränkt.
----------------------------------------

Eine-Welt-Laden Leutershausen

Kulturhaus Am Ochsenhof

Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

Freitag        15.00 - 18.00 Uhr

Samstag     09.00 - 12.00 Uhr


---------------------------------------




Handels- und Investitionsabkommen TTIP  

(Quelle: Campact!) 

Neben der Abschaffung von Zöllen, geht es beim Freihandelsabkommen zwischen den USA und Europa vor allem um die Angleichung von Standards und Rechten.

 

Was die Angleichung dieser Standards für die Verbraucher bedeuten kann, erfahren Sie in einem kurzen Bericht (ca. 5 min) von 3sat zum Thema Freihandelsabkommen TTIP  

 

Auch der Bayerische Rundfunk hat in der Sendung Quer dem Freihandelsabkommen TTIP einen kritischen Bericht gewürdigt. 

 

                           ZDF Zoom+ vom 06.06.14: Profitgarantie für Konzerne (ca. 15 min.) 

 

 

Worum geht es bei TTIP?

    

Das Transatlantic-Trade-and-Investment-Partnership-Abkommen, TTIP, ist kein klassisches Freihandelsabkommen. Es geht nicht um die Abschaffung von Zöllen und Handelsschranken, weil es die zwischen Europa und den USA kaum noch gibt. Ziel ist vielmehr der Abbau von so genannten „nicht-tarifären Handelshemmnissen“. Als Handelshemmnis können die Vertragspartner alles definieren: Verbraucherschutz, Kennzeichnungspflicht, Datenschutz, Arbeitnehmerrechte.

Sofern das Recht dem Handel hinderlich ist (oder auch nur dem Interesse wichtiger Großkonzerne einer Seite widerspricht) soll es „harmonisiert“ werden. Das heißt praktisch meist, dass Standards gesenkt werden. Und zwar durch einen Vertrag zwischen Staaten oder Staatenbünden wie der EU. Die Vertragsverhandlungen finden ohne Transparenz, ohne Debatte und Beteiligung der demokratisch gewählten Parlamente statt. Die Parlamente können am Schluss nur noch Ja oder Nein zu dem ganzen Vertrag sagen.

 

Was bedeutet der Vertrag für uns?

   

Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU birgt viele Gefahren:

  • US-Produkte müssten nicht mehr europäische Verbraucherschutz- und Tierschutzstandards einhalten, um in der EU verkauft zu werden. Damit EU-Unternehmen dann nicht benachteiligt sind, müssten die Standards hierzulande gesenkt werden.
  • Der durch das Abkommen ausgelöste Preiskampf bei Lebensmitteln würde auf beiden Seiten des Atlantiks naturschonend wirtschaftende Bauernhöfe massenweise zur Aufgabe zwingen.
  • Die durch die EU-Chemikalienverordnung REACH vorgeschriebene Gefahrenprüfung vor der Markteinführung von Substanzen wird umgehbar: Ein Konzern müsste nur ein Produkt in den USA anbieten – und schon könnte er es auch in Europa verkaufen.
  • TTIP wird die Einfuhr gentechnisch veränderter Lebensmittel, von Hormonfleisch und Chlorhühnern erleichtern – und die Kennzeichnungspflicht aufweichen.
  • Wenn öffentliche Dienstleistungen als Märkte interpretiert werden, wie es die Pläne bisher vorsehen, wird eine Welle an Privatisierungen folgen.
  • Im Bereich des so genannten „geistigen Eigentums“ drohen Verschärfungen: weniger Rechte für Internetnutzer und ein lascher Datenschutz.
  • Investoren sollen die Möglichkeit bekommen, Staaten vor Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie ihre Gewinnaussichten durch demokratische Beschlüsse verletzt sehen. Auf eine solche Investitionsschutzklausel in einem anderen Abkommen beruft sich heute schon Vattenfall – und verklagt derzeit Deutschland auf 3,7 Milliarden Euro Schadensersatz für den Atomausstieg.

(Quelle: Campact! - Keine Geschenke für Monsanto, BASF & Co.)  

Wer verhandelt?

    

Die Verhandlungen finden statt zwischen der EU-Kommission, vertreten durch den Handelskommissar, und dem US-Handelsministerium. In der EU haben weder die Mitgliedsstaaten noch die anderen EU-Kommissare, noch gar die Abgeordneten von Europaparlament und nationalen Parlamenten Einblick in die Verhandlungsdokumente.

Auf der anderen Seite haben einige hundert Industrielobbyisten exklusiven Zugang und die Möglichkeit, ihre Interessen direkt in den Vertrag zu diktieren. Ziel der Verhandlungs-Elite ist es, die Verhandlungen geheim abzuschließen und den demokratisch gewählten Vertretungen der Bürger/innen dann nur noch die Wahl zwischen Zustimmung und Ablehnung zu lassen.

Warum wissen wir so wenig über die Inhalte?

Die EU-Kommission hält die Verhandlungsdokumente geheim. Sie war noch nicht einmal bereit, das Verhandlungsmandat – also das, worüber sie verhandelt – offen zu legen. Dieses Mandat ist jedoch von der US-Regierung veröffentlicht und auf diesem Weg bekannt geworden.

 

Wie viele Arbeitsplätze und wie viel Wachstum bringt der Vertrag?

    

Die Europäische Kommission rechnet, gestützt auf eine Studie des Centre for Economic Policy Research (CEPR 2013), für das Jahr 2027 mit einem Wachstum des realen Einkommens der EU von bis zu 0,48 Prozent. Die Kommission schließt Anpassungseffekte zwar nicht aus, gesamtwirtschaftlich sollen jedoch Beschäftigungsgewinne und Lohnzuwächse überwiegen. Schon diese positiv gefärbte Schätzung geht also von einem äußerst geringen wirtschaftlichen Nutzen in sehr ferner Zukunft aus.

Nicht berücksichtigt sind dabei mögliche negative Effekte. Neben Arbeitsplatzverlusten in ländlichen Gebieten droht eine Ausweitung niedrig entlohnter Beschäftigung, zunehmende Einkommensungleichheit, verschärfte Sparpolitik der öffentlichen Haushalte und eine geringere Tarifbindung. Privatisierungen, Ausgliederungen und Deregulierung vor allem im Dienstleistungsbereich können einfach genutzt werden, um Niedriglohn-Jobs zu schaffen. Weil sie anständig bezahlte Jobs mehr und mehr verdrängen, wirkt sich das auf das allgemeine Lohnniveau und damit auf die „Normalarbeitsverhältnisse“ aus.

 

Hat die EU-Kommission nicht transparente Verhandlungen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft versprochen?

    

Dieses Versprechen ist leider eine leere Hülse. Die EU-Kommission veranstaltet einige so genannte Stakeholder Briefings, bei denen sie Vertreter/innen der Zivilgesellschaft mit Allgemeinplätzen, ausweichenden Antworten und bewusstem Verschweigen hinhält. Dem gegenüber stehen hunderte Gespräche mit Industrielobbyisten, bei denen diese unmittelbar Einfluss auf die Verhandlungstexte nehmen können.

Die EU-Kommission will ein Komitee einrichten (siehe hier. S. 3), das die Verhandlungen begleiten soll. In ihm sollen neben sieben Industrievertretern zwei handverlesene Vertreter von Umweltschutzverbänden, zwei von Gewerkschaften, einer von Transparenz-Organisationen sitzen. Aber auch diesem Komitee werden voraussichtlich keine Vertragstexte zugänglich gemacht. Genauso wenig wie dem Europaparlament. Wenn Abgeordnete oder die wenigen ausgewählten Vertreter der Zivilgesellschaft Verhandlungsunterlagen sehen dürfen, dann nur in speziellen Leseräumen. Sie sind zu Stillschweigen verpflichtet, dürfen also ihr Wissen nicht mit Experten und vor allem nicht mit uns Bürger/innen teilen.

 

Wie ist der Zeitplan?

   

Die Verhandlungen wurden im Juni offiziell aufgenommen. Ziel der Verhandlungspartner ist ein schneller Abschluss, bis 2015. Der genaue Zeitplan hängt vom Fortschritt der Verhandlungen ab. Klar ist bisher nur, dass die nächste Verhandlungsrunde im März 2014 in Brüssel stattfindet.

In den USA gibt es zunehmend Widerstand gegen den geplanten „Fast Track“ Prozess, der der Obama-Administration eine Verhandlung ohne Beteiligung des Kongresses erlauben würde. Der Ausgang des Konflikts ist derzeit offen.

 

Was passiert nach den Verhandlungen?

    

Das Europaparlament und die Europäischen Regierungen müssen dem Vertrag auf jeden Fall zustimmen. Strittig ist, ob der Vertrag außerdem in jedem einzelnen Mitgliedsstaat „ratifiziert“ werden muss. Die EU-Kommission möchte dieses Abkommen allein auf europäischer Ebene durchsetzen und die nationalen Parlamente außen vor lassen! Dagegen regt sich Widerstand aus den Mitgliedsstaaten - sehr zu recht. Wenn die EU-Kommission nicht einlenkt, ist eine Klage vor dem EuGH in dieser Sache wahrscheinlich.

Würde der Vertrag auch von den Mitgliedsstaaten ratifiziert, bedeutet das in der Regel, dass die Parlamente abstimmen. Möglich sind aber auch Volksentscheide in einzelnen Mitgliedsländern. Wird der Vertrag von nur einem EU-Staat nicht ratifiziert, ist er gescheitert.

In Deutschland hängt es vom Inhalt des endgültigen Vertrages ab, ob nur der Bundestag entscheidet oder auch der Bundesrat zustimmen muss.

 

Wie funktionieren die Konzernklagen?

    

In vielen Handelsverträgen gibt es mittlerweile so genannte Investitionsschutzklauseln. Sie erlauben ausländischen Konzernen, vor einem „Schiedsgericht“ zu klagen, wenn es seine Gewinnerwartung durch politische Entscheidungen eines Staates verletzt sieht. Das „Schiedsgericht“ ist kein Gericht im herkömmlichen Sinne. Es besteht ausschließlich aus Anwälten, die in einem Prozess die Rolle des Kläger-Anwalts, im nächsten Verfahren die Rolle des Anwalts der Beklagten, und ein anderes Mal die Rolle des Richters übernehmen. Eine exklusive Minderheit von hoch spezialisierten Rechtsexperten entscheidet also über Entschädigungen in Milliardenhöhe – die Steuerzahler/innen dann bezahlen müssen. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich, eine Revision gibt es nicht. Die Anwälte und Richter kassieren Honorare in Millionenhöhe.

 

Seit einigen Jahren steigt die Zahl der Klagen vor solchen Schiedsgerichten ständig an, die Summen der zugebilligten Entschädigungen wachsen ständig. Am klagefreudigsten sind US-Investoren mit bisher 123 Klagen. Danach folgen die Niederlande mit 50, Großbritannien mit 30 und Deutschland mit 27 Klagen.

 

Eine neue Studie der London School of Economics hat jetzt (wie auch schon eine ältere Studie der Heinrich-Böll Stiftung) nachgewiesen, dass Investorenklagen nicht sinnvoll sind. Die  Studie kommt zu dem Schluss, dass die von der Kommission genannten  Fälle kein Indiz dafür sind, dass  man ISDS im TTIP braucht. In den von der Kommission angebrachten  Fällen, bei den InvestorInnen Schwierigkeiten in den USA hatten, hätte  ein Investor-Staat-Klagemechanismus auch nicht geholfen.  

 

Quelle und weitere Informationen:

Campact! - Keine Geschenke für Monsanto, BASF & Co.  

 

 

 

 

       Besucher der ALL-Seite seit 01.02.2014   

Zuletzt aktualisiert

03.05.2022

 nächste Stadtratssitzung am Dienstag, 03.05.2022

 in der alten Turnhalle

-------------------------

die ALL-Homepage auf dem Handy?

 -------------------------


S-und Regional-Bahn-Verbindungen ab Wiedersbach nach Nürnberg

gültig ab 09.12.2018


S-und Regional-Bahn-Verbindungen ab Nürnberg nach Wiedersbach

gültig ab 09.12.2018


Weitere Informationen und Fahrpläne finden Sie hier:

------------------------------

A Place To Bee

Für eine Zukunft mit Bienen

Aktion des Bund Naturschutz

----------------------------

9. Altstadtrennen Leutershausen 2016

---------------------------

Leben auf dem Land

Von Hürden und Helden
Wie sich das Leben auf dem Land neu erfinden lässt


Studie des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung

-------------------------------

Veränderung beginnt bei Dir!  

 

RESPECT vermittelt relevante Themen,bietet ein Forum für Diskussionen und regt an zur Hinterfragung, bzw. Änderung der eigenen Lebensgewohnheiten  

 ------------------------------

Aktivitäten

  

Bericht von der Veranstaltung "Jüdisches Leben in Leutershausen und seinen Dörfern"  

 

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur Pflanzenschutzmittelbelastung der Wiedersbacher Brunnen 

 

Vortrag von Gerhard Bauer am 18. September 2014 im Gasthaus Krone Leutershausen zur Situation der Kläranlage Leutershausen 

 

Das Wasserteam Wiedersbach informiert:  

Durch Grundwassermesstellen soll die Herkunft der Pestizide im Wiedersbacher Brunnenwasser festgestellt werden.

Pressemitteilung der Alternativen Liste Leutershausen zur finanziellen Situation der Stadt  

  

Sonstiges:

 

ALL(e) Themen

Fracking

Freihandelsabkommen TISA

Freihandeslabkommen TTIP

Freihandelsabkommen CETA

Wasserversorgung  

Zentrale Wasserversorgung

Grundwasserschutz 

 

Stadtratswahl 2014   

Was wäre wenn?

(jeder Stimmbezirk seinen eigenen Stadtrat gewählt hätte?) 

Ergebnis der Stadtratswahl 

(nach Grupperungen und Stimmbezirken) 

Ergebnis der Kreistagswahl 

(Kandidaten, die auch auf der ALL-Liste Kandidiert haben) 

   

ALL(e) Themen

Campagne von campact: Bienensterben stoppen! 

Netzwerk "Blühende Land- schaft - Region Hesselberg 

 

Alternative Liste Leuterhausen unabhängige engagierte Bürger e V. 

Sudetenstr. 6b

Bankverbindung

RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank BLZ:         765 600 60

Kto-Nr.:     783170

IBAN: DE50 765600600000783170

BIC:   GENO DEF1AN 

------------------------------------------------ 

     Angeblich kann man in
     deutschen Wohnungen
     vom Fußboden essen - 

     mir wäre es lieber, man
     könnte aus deutschen
     Flüssen trinken. (Ilse Sträter) 

 

Karte
Infos