Termine (ohne Gewähr) Die Treffen der ALL sind öffentlich - Interessierte herzlich eingeladen. jeden 2. Donnerstag in den geraden Kalenderwochen - 20.00 Uhr im Nebenraum des Gasthauses Sonne ---------------------------------------- Wenn Sie einen Termin ein- tragen möchten - bitte E-Mail an:nlechler@aol.com ----------------------------------------- Stadt Leutershausen Stadtverwaltung Am Markt 1 - 3 Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr Mittwoch geschlossen! Donnerstag 09:00 bis 12:30 Uhr + 14.00 bis 18.00 Uhr ------------------------------ Wertstoffhof Leutershausen Ortsausgang Richtung Colmberg Mi: 14.00 bis 16.30 Uhr (Winterzeit) Mi: 16.30 bis 19.00 Uhr (Sommerzeit) Sa: 08.30 bis 12.00 Uhr ------------------------------ Öffnungszeiten Hallenbad Leutershausen, Alter Postberg 7 Mo: 16.00 - 20.00 Uhr Wasserwacht Di: 16.00 - 19.00 Uhr Öffentliches Schwimmen Mi: 16.00 - 21.00 Uhr Öffentliches Schwimmen Do: 16.00 - 20.00 Uhr Öffentliches Schwimmen Fr: 16.00 - 20.00 Uhr Öffentliches Schwimmen Sa: 13.00 - 16.00 Uhr Öffentliches Schwimmen Darüber hinaus findet an den Wochentagen von 08.00–15.00 Uhr am Vormittag Schulschwimmen statt. ------------------------------------- Stadtbibliothek im Kulturhaus am Ochsenhof Mo: 15.00 bis 18.00 Uhr Di: 10.30 bis 13.30 Uhr Mi: 15.00 bis 18.00 Uhr Do: 15.00 bis 20.00 Uhr Fr: 15.00 bis 18.00 Uhr Sa: 09.00 bis 12.00 Uhr
----------------------------------------- Altmühlbad Leutershausen Änderung der Öffnungszeiten im Altmühlbad ab 01.07.2021: Mo - Fr: 13.00 bis 20.00 Uhr Sa - So: 12.00 bis 20.00 Uhr - Bei schlechtem Wetter ist das Altmühlbad geschlossen. - Maskenpflicht im Bereich des Kiosks und der Duschen/Toiletten unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m. - Die Besucherzahl ist auf 200 Personen beschränkt. ---------------------------------------- Eine-Welt-Laden Leutershausen Kulturhaus Am Ochsenhof Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Freitag 15.00 - 18.00 Uhr Samstag 09.00 - 12.00 Uhr ---------------------------------------
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Satzung der Alternativen Liste Leutershausen e.V. -
§ 1 Name, Wirkungsbereich und Sitz
(1) Der Verein führt den Namen "Alternative Liste Leutershausen e.V." Sein Wirkungs- (2) Der Verein hat seinen Sitz in Leutershausen. (3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Ziele des Vereins
(1) Der Verein hat sich zur Aufgabe gestellt, sich der Interessen der Bürger Leutershausens im kommunalpolitischen Bereich anzunehmen und diese innerhalb und außerhalb des Stadt- rates zu vertreten. Er arbeitet daraufhin, dass bei kommunalpolitischen Entscheidungen, sei es im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, strukturpolitischen oder einem anderen Zustän- digkeitsbereich der Gemeindeverwaltung folgende Grundsätze und Prämissen berücksichtigt werden:
(2) Der Verein hat hierzu insbesondere
(3) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
(4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
(5) Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden bzw. bei der Auflösung des Vereins weder die eingezahlten Beiträge zurück, noch haben sie irgendeinen Anspruch auf das Vereinsver-mögen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 3 entfällt
§ 4 Mitglieder
(1) Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, die sich zu den Zielen und Aufgaben des Vereins bekennen. (2) Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss der Vorstandschaft. (3) Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durchschriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann je- derzeit erklärt werden und wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam. Wenn ein Mitglied schuldhaft oder in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Be- schluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.
§ 5 Aufgaben der Mitglieder Die Mitglieder sollen den Verein in seinen Zielen und Aufgaben unterstützen und fördern.
§ 6 Organe
Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand
§ 7 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schriftführer, dem Kassier und drei Beisitzern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Mit Beendigung des Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstandsmitglieds. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.
(2) Vorstandssitzungen sollen in regelmäßigemTurnus stattfinden. Die Einladung erfolgt schriftlich oder mündlich durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter. Auf Antrag von mindestens der Hälfte der Vorstandsmitglieder ist der Vorstand einzuberufen.
(3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.
(4) Der Vorstand kann auch Nichtmitglieder inberatender Funktion zu den Vorstands-sitzungen einladen.
(5) Anwesende Mitglieder, die nicht Vorstandsmitglieder sind, können auch Beschluss des Vorstandes das Stimmrecht für die Dauer der Vorstandssitzung erhalten.
(6) Der Vorstand leitet den Verein. Er erledigt alle Angelegenheiten, soweit nicht die Mit- gliederversammlung zuständig ist.
(7) Der Vorstand kann Aufgaben und Angelegenheiten an Ausschüsse und Arbeitsgruppen delegieren; diese sollen aus Vereinsmitgliedern bestehen und haben dem Vorstand über ihre Tätigkeit zuberichten.
(8) Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt.
§ 8 Mitgliederversammlung
(1) Der Vorstand hat jährlich mindestens eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Sie ist binnen einer Frist von vier Wochen auch dann einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich beantragen. Die Mitglieder sind mindestens sieben Tage zuvor unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu laden.
(2) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen ist. Beschlüsse werden im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
(3) Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahlstatt. Gewählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem Versammlungsleiter zu ziehende Los.
(4) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den 'Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss übertragen werden.
(5) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
§ 9 Beurkundungen
Über alle Sitzungen und Versammlungen der Organe des Vereins und über die dabei ge- fassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom ersten Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 10 Finanzierung
(1) Die zur Erreichung des Vereinszwecks erforderlichen Mittel werden durch Mitgliedsbei- träge, öffentliche Zuwendungen und Spenden aufgebracht.
(2) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehr- heit beschlossen.
(3) Die Mitgliederversammlung kann mit 3/4 der abgegebenen Stimmen höchstens einmal jährlich eine von den Mitgliedern zu zahlende Umlage zur Finanzierung dringender Ausgaben beschließen. Die Umlage darf die Hälfte des jährlichen Mitgliedsbeitrags nicht überschreiten.
§ 11 Kassenwesen
(1) Über die Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen. Zahlungen dürfen nur auf Anwei- sung des Vorsitzenden oder seiner Stellvertreter geleistet werden. Alle Zahlungen sind mit Belegen zu erfassen.
(2) Ausgaben sind nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu tätigen.
(3) Die Rechnungsprüfung erfolgt durch Rechnungsprüfer, die von der Mitgliederversammlung zu wählen sind.
§ 12 Satzungsänderungen
Änderungen der Satzung können durch die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Ein Antrag auf Satzungsänderung muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung den Mitgliedern bekannt gegeben werden.
§ 13 Auflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung von 3/4 der anwesenden Mitglieder.
§ 14 Vermögensverwendung bei der Auflösung
Bei der Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an den Bund Naturschutz in Bayern e.V. zur Verwendung für Zwecke des Naturschutzes.
§ 15 Eintragung ins Vereinsregister
Der Verein soll ins Vereinsregister beim Amtsgericht Ansbach eingetragen werden. Der Vor- sitzende wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen, die zur Eintragung notwendig werden, vorzunehmen.
Organe des Vereins:
Leutershausen, 20.04.2018 Norbert Lechler Vorsitzender
Die Satzung der Alternativen Liste Leutershausen können Sie hier downloaden:
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Besucher der ALL-Seite seit 01.02.2014 Zuletzt aktualisiert 03.05.2022 nächste Stadtratssitzung am Dienstag, 03.05.2022 in der alten Turnhalle ------------------------- die ALL-Homepage auf dem Handy? ------------------------- S-und Regional-Bahn-Verbindungen ab Wiedersbach nach Nürnberg gültig ab 09.12.2018 S-und Regional-Bahn-Verbindungen ab Nürnberg nach Wiedersbach gültig ab 09.12.2018 Weitere Informationen und Fahrpläne finden Sie hier: ------------------------------ A Place To Bee Für eine Zukunft mit Bienen ---------------------------- 9. Altstadtrennen Leutershausen 2016 --------------------------- Leben auf dem Land Von Hürden und Helden Studie des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung ------------------------------- Veränderung beginnt bei Dir! RESPECT vermittelt relevante Themen,bietet ein Forum für Diskussionen und regt an zur Hinterfragung, bzw. Änderung der eigenen Lebensgewohnheiten ------------------------------ Aktivitäten
Bericht von der Veranstaltung "Jüdisches Leben in Leutershausen und seinen Dörfern"
Das Wasserteam Wiedersbach informiert: Pressemitteilung der Alternativen Liste Leutershausen zur finanziellen Situation der Stadt
Sonstiges:
Freihandelsabkommen CETA
Stadtratswahl 2014 (jeder Stimmbezirk seinen eigenen Stadtrat gewählt hätte?) (nach Grupperungen und Stimmbezirken) (Kandidaten, die auch auf der ALL-Liste Kandidiert haben)
ALL(e) Themen Campagne von campact: Bienensterben stoppen! Netzwerk "Blühende Land- schaft - Region Hesselberg
Alternative Liste Leuterhausen unabhängige engagierte Bürger e V. Sudetenstr. 6b Bankverbindung RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank BLZ: 765 600 60 Kto-Nr.: 783170 IBAN: DE50 765600600000783170 BIC: GENO DEF1AN ------------------------------------------------ Angeblich kann man in mir wäre es lieber, man
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