Termine

(ohne Gewähr)

Die Treffen der ALL sind öffentlich - Interessierte herzlich eingeladen.

jeden 2. Donnerstag in den geraden Kalenderwochen - 20.00 Uhr im Nebenraum des Gasthauses Sonne

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Wenn Sie einen Termin ein- tragen möchten - bitte E-Mail an:nlechler@aol.com  

----------------------------------------- Stadt Leutershausen

Stadtverwaltung

Am Markt 1 - 3

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

07:30 bis 12:30 Uhr

Mittwoch geschlossen!

Donnerstag

09:00 bis 12:30 Uhr +

14.00 bis 18.00 Uhr

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Wertstoffhof Leutershausen

Ortsausgang Richtung Colmberg

Mi: 14.00 bis 16.30 Uhr

(Winterzeit)

Mi: 16.30 bis 19.00 Uhr

(Sommerzeit)

Sa: 08.30 bis 12.00 Uhr

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Öffnungszeiten Hallenbad Leutershausen,  

Alter Postberg 7


Mo: 16.00 - 20.00 Uhr Wasserwacht

Di:  16.00 - 19.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Mi: 16.00 - 21.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Do: 16.00 - 20.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Fr: 16.00 - 20.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Sa: 13.00 - 16.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Darüber hinaus findet an den Wochentagen von 08.00–15.00 Uhr am Vormittag Schulschwimmen statt.

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Stadtbibliothek im Kulturhaus am Ochsenhof

Mo: 15.00 bis 18.00 Uhr

Di:  10.30 bis 13.30 Uhr

Mi: 15.00 bis 18.00 Uhr

Do: 15.00 bis 20.00 Uhr

Fr:  15.00 bis 18.00 Uhr

Sa: 09.00 bis 12.00 Uhr

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Altmühlbad Leutershausen
Änderung der Öffnungszeiten im Altmühlbad ab 01.07.2021:
Mo - Fr: 13.00 bis 20.00 Uhr
Sa - So: 12.00 bis 20.00 Uhr
- Bei schlechtem Wetter ist das Altmühlbad geschlossen.
- Maskenpflicht im Bereich des Kiosks und der Duschen/Toiletten
unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m.
- Die Besucherzahl ist auf 200 Personen beschränkt.
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Eine-Welt-Laden Leutershausen

Kulturhaus Am Ochsenhof

Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

Freitag        15.00 - 18.00 Uhr

Samstag     09.00 - 12.00 Uhr


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Satzung  

der Alternativen Liste Leutershausen e.V. -
unabhängige engagierte Bürger – vom 15. April 2010
 

 

 

§ 1 Name, Wirkungsbereich und Sitz                                                             

 

(1)   Der Verein führt den Namen "Alternative Liste  Leutershausen e.V." Sein Wirkungs-
       bereich erstreckt sich auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Leutershausen.
 

(2)   Der Verein hat seinen Sitz in Leutershausen.  

(3)   Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§ 2 Zweck und Ziele des Vereins                                                                     

 

(1) Der Verein hat sich zur Aufgabe gestellt, sich der Inte­ressen der Bürger Leutershausens im kommunalpolitischen Bereich anzunehmen und diese innerhalb und außerhalb des Stadt- rates zu vertreten. Er arbeitet daraufhin, dass bei kom­munalpolitischen Entscheidungen, sei es im wirtschaftli­chen, sozialen, kulturellen, strukturpolitischen oder einem anderen Zustän- digkeitsbereich der Gemeindeverwaltung folgende Grundsätze und Prämissen berücksichtigt werden:

 

  1. Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutz sowie die Er­haltung und Sicherung der natürlichen Lebensgrund­lagen, 
  2. Verbesserung des sozialen Zusammenlebens, insbeson­dere auf den Gebieten der Jugendarbeit, der Altenhilfe und der Integration ausländischer Mitbürger,
  3. Erhaltung und Sicherung des Friedens durch eine ak­tive und gewaltfreie Friedenspolitik.

(2) Der Verein hat hierzu insbesondere

 

  1. sich an Stadtratswahlen zu beteiligen,
  2. Wünsche, Anregungen und Anträge der Bürger Leu­tershausens entgegenzunehmen und, soweit sie mit den Zielen des Vereinsübereinstimmen, an den Stadtrat weiterzu- geben und dem Stadtrat gegenüber zuvertreten,
  3. die Öffentlichkeit über kommunale Aktivitäten und Entscheidungen verstärkt zu informieren,
  4. kulturelle Veranstaltungen zu organisieren und durchzuführen, wie z.B. Musikveran- staltungen, Theaterabende und Filmabende.

(3) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirt­schaftlichen Zwecke.

 

(4) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwe­cke verwendet werden.

 

(5) Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglie­der keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhal­ten bei ihrem Ausscheiden bzw. bei der Auflösung des Ver­eins weder die eingezahlten Beiträge zurück, noch haben sie irgendeinen Anspruch auf das Vereinsver-mögen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütun­gen begünstigt werden.

 

§ 3 entfällt                                                                                                    

 

§ 4 Mitglieder                                                                                                 

 

(1) Mitglieder können alle natürlichen Personen werden, die sich zu den Zielen und Aufgaben des Vereins bekennen.

(2) Die Aufnahme erfolgt durch Beschluss der Vorstandschaft.

(3) Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, Ausschluss oder Austritt aus dem Verein. Der Austritt erfolgt durchschriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Der Austritt kann je- derzeit erklärt werden und wird zum Ende des Ge­schäftsjahres wirksam. Wenn ein Mitglied schuldhaft oder in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, kann es durch Be- schluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

 

§ 5 Aufgaben der Mitglieder                                                                           

Die Mitglieder sollen den Verein in seinen Zielen und Auf­gaben unterstützen und fördern.

 

§ 6 Organe                                                                                                     

 

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand

 

§ 7 Vorstand                                                                                                  

 

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, zwei Stellvertretern, dem Schriftführer, dem Kassier und drei Beisitzern. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Mit Beendigung des Mit­gliedschaft im Verein endet auch das Amt eines Vorstands­mitglieds. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen.

 

(2) Vorstandssitzungen sollen in regelmäßigemTurnus statt­finden. Die Einladung erfolgt schriftlich oder mündlich durch den Vorsitzenden oder einen seiner Stellvertreter. Auf Antrag von mindestens der Hälfte der Vorstandsmit­glieder ist der Vorstand einzuberufen.

 

(3) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Bei der Beschlussfas­sung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsit­zenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.

 

(4) Der Vorstand kann auch Nichtmitglieder inberatender Funktion zu den Vorstands-sitzungen einladen.

 

(5) Anwesende Mitglieder, die nicht Vorstandsmitglieder sind, können auch Beschluss des Vorstandes das Stimmrecht für die Dauer der Vorstandssitzung erhalten.

 

(6) Der Vorstand leitet den Verein. Er erledigt alle Angele­genheiten, soweit nicht die Mit- gliederversammlung zustän­dig ist.

 

(7) Der Vorstand kann Aufgaben und Angelegenheiten an Ausschüsse und Arbeitsgruppen delegieren; diese sollen aus Vereinsmitgliedern bestehen und haben dem Vorstand über ihre Tätigkeit zuberichten.

 

(8) Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jeder ist für sich allein vertretungsberechtigt.

 

§ 8 Mitgliederversammlung                                                                            

 

(1) Der Vorstand hat jährlich mindestens eine Mitglieder­versammlung einzuberufen. Sie ist binnen einer Frist von vier Wochen auch dann einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich beantragen. Die Mit­glieder sind mindestens sieben Tage zuvor unter Bekannt­gabe der Tagesordnung zu laden.

 

(2) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Mitgliederver­sammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß ein­berufen ist. Beschlüsse werden im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Stimmenthal­tungen gelten als ungültige Stimmen.

 

(3) Bei Wahlen ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Hat niemand mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen er­halten, so findet zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten haben, eine Stichwahlstatt. Ge­wählt ist dann derjenige, der die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das von dem Versammlungsleiter zu ziehende Los.

 

(4) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandsvorsit­zenden, bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den 'Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuss übertragen werden.

 

(5) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für

 

  1. Wahl des Vorstandes
  2. Entgegennahme des Berichts des Vorstandes
  3. Wahl der Rechnungsprüfer
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung
  6. Festsetzung der Höhe derMitgliedsbeiträge 
  7. Satzungsänderungen
  8. Ausschluss von Mitgliedern
  9. Beschlussfassung über die Auflösung desVereins

 

§  9 Beurkundungen                                                                                      

 

Über alle Sitzungen und Versammlungen der Organe des Vereins und über die dabei ge- fassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom ersten Vorsitzenden und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist.

 

§ 10 Finanzierung                                                                                          

 

(1) Die zur Erreichung des Vereinszwecks erforderlichen Mittel werden durch Mitgliedsbei- träge, öffentliche Zuwen­dungen und Spenden aufgebracht.

 

(2) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitglie­derversammlung mit einfacher Mehr- heit beschlossen.

 

(3) Die Mitgliederversammlung kann mit 3/4 der abgegebe­nen Stimmen höchstens einmal jährlich eine von den Mit­gliedern zu zahlende Umlage zur Finanzierung dringender Ausgaben beschließen. Die Umlage darf die Hälfte des jähr­lichen Mitgliedsbeitrags nicht überschreiten.

 

§ 11 Kassenwesen                                                                                         

 

(1) Über die Einnahmen und Ausgaben ist Buch zu führen. Zahlungen dürfen nur auf Anwei- sung des Vorsitzenden oder seiner Stellvertreter geleistet werden. Alle Zahlungen sind mit Belegen zu erfassen.

 

(2) Ausgaben sind nur im Rahmen der verfügbaren Haus­haltsmittel zu tätigen.

 

(3) Die Rechnungsprüfung erfolgt durch Rechnungsprüfer, die von der Mitgliederversammlung zu wählen sind.

 

§ 12 Satzungsänderungen                                                                             

 

Änderungen der Satzung können durch die Mitgliederver­sammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mit­glieder beschlossen werden. Ein Antrag auf Satzungsände­rung muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung den Mitgliedern bekannt gegeben werden.

 

§ 13 Auflösung                                                                                               

 

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer ausschließlich zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen. Der Auflösungsbeschluss bedarf der Zustimmung von 3/4 der anwesenden Mitglieder.

 

§ 14 Vermögensverwendung bei der Auflösung                                            

 

Bei der Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an den Bund Naturschutz in Bayern e.V. zur Verwendung für Zwe­cke des Naturschutzes.

 

§ 15 Eintragung ins Vereinsregister                                                               

 

Der Verein soll ins Vereinsregister beim Amtsgericht Ans­bach eingetragen werden. Der Vor- sitzende wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen, die zur Eintragung notwendig werden, vorzunehmen.

 

Organe des Vereins:

  1. Vorsitzender  

  Norbert Lechler   

  stellv. Vorsitzender 

  stellv. Vorsitzende

  Thomas Ernst 

  Renate Götzenberger

  Schriftführer  

  Monika Lechler   

  Kassier  

  Jürgen van der Most   

  Beisitzer  

  Hans Häßlein  Jürgen Keller   Angela Konrath  

 

 

Leutershausen, 20.04.2018 

Norbert Lechler

Vorsitzender

 

Die Satzung der Alternativen Liste Leutershausen können Sie hier downloaden: 

 

 

 

 

 

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Zuletzt aktualisiert

03.05.2022

 nächste Stadtratssitzung am Dienstag, 03.05.2022

 in der alten Turnhalle

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S-und Regional-Bahn-Verbindungen ab Wiedersbach nach Nürnberg

gültig ab 09.12.2018


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gültig ab 09.12.2018


Weitere Informationen und Fahrpläne finden Sie hier:

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A Place To Bee

Für eine Zukunft mit Bienen

Aktion des Bund Naturschutz

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9. Altstadtrennen Leutershausen 2016

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Leben auf dem Land

Von Hürden und Helden
Wie sich das Leben auf dem Land neu erfinden lässt


Studie des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung

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Veränderung beginnt bei Dir!  

 

RESPECT vermittelt relevante Themen,bietet ein Forum für Diskussionen und regt an zur Hinterfragung, bzw. Änderung der eigenen Lebensgewohnheiten  

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Aktivitäten

  

Bericht von der Veranstaltung "Jüdisches Leben in Leutershausen und seinen Dörfern"  

 

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur Pflanzenschutzmittelbelastung der Wiedersbacher Brunnen 

 

Vortrag von Gerhard Bauer am 18. September 2014 im Gasthaus Krone Leutershausen zur Situation der Kläranlage Leutershausen 

 

Das Wasserteam Wiedersbach informiert:  

Durch Grundwassermesstellen soll die Herkunft der Pestizide im Wiedersbacher Brunnenwasser festgestellt werden.

Pressemitteilung der Alternativen Liste Leutershausen zur finanziellen Situation der Stadt  

  

Sonstiges:

 

ALL(e) Themen

Fracking

Freihandelsabkommen TISA

Freihandeslabkommen TTIP

Freihandelsabkommen CETA

Wasserversorgung  

Zentrale Wasserversorgung

Grundwasserschutz 

 

Stadtratswahl 2014   

Was wäre wenn?

(jeder Stimmbezirk seinen eigenen Stadtrat gewählt hätte?) 

Ergebnis der Stadtratswahl 

(nach Grupperungen und Stimmbezirken) 

Ergebnis der Kreistagswahl 

(Kandidaten, die auch auf der ALL-Liste Kandidiert haben) 

   

ALL(e) Themen

Campagne von campact: Bienensterben stoppen! 

Netzwerk "Blühende Land- schaft - Region Hesselberg 

 

Alternative Liste Leuterhausen unabhängige engagierte Bürger e V. 

Sudetenstr. 6b

Bankverbindung

RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank BLZ:         765 600 60

Kto-Nr.:     783170

IBAN: DE50 765600600000783170

BIC:   GENO DEF1AN 

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     Angeblich kann man in
     deutschen Wohnungen
     vom Fußboden essen - 

     mir wäre es lieber, man
     könnte aus deutschen
     Flüssen trinken. (Ilse Sträter) 

 

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