Termine

(ohne Gewähr)

Die Treffen der ALL sind öffentlich - Interessierte herzlich eingeladen.

jeden 2. Donnerstag in den geraden Kalenderwochen - 20.00 Uhr im Nebenraum des Gasthauses Sonne

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Wenn Sie einen Termin ein- tragen möchten - bitte E-Mail an:nlechler@aol.com  

----------------------------------------- Stadt Leutershausen

Stadtverwaltung

Am Markt 1 - 3

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag

07:30 bis 12:30 Uhr

Mittwoch geschlossen!

Donnerstag

09:00 bis 12:30 Uhr +

14.00 bis 18.00 Uhr

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Wertstoffhof Leutershausen

Ortsausgang Richtung Colmberg

Mi: 14.00 bis 16.30 Uhr

(Winterzeit)

Mi: 16.30 bis 19.00 Uhr

(Sommerzeit)

Sa: 08.30 bis 12.00 Uhr

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Öffnungszeiten Hallenbad Leutershausen,  

Alter Postberg 7


Mo: 16.00 - 20.00 Uhr Wasserwacht

Di:  16.00 - 19.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Mi: 16.00 - 21.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Do: 16.00 - 20.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Fr: 16.00 - 20.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Sa: 13.00 - 16.00 Uhr Öffentliches Schwimmen

Darüber hinaus findet an den Wochentagen von 08.00–15.00 Uhr am Vormittag Schulschwimmen statt.

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Stadtbibliothek im Kulturhaus am Ochsenhof

Mo: 15.00 bis 18.00 Uhr

Di:  10.30 bis 13.30 Uhr

Mi: 15.00 bis 18.00 Uhr

Do: 15.00 bis 20.00 Uhr

Fr:  15.00 bis 18.00 Uhr

Sa: 09.00 bis 12.00 Uhr

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Altmühlbad Leutershausen
Änderung der Öffnungszeiten im Altmühlbad ab 01.07.2021:
Mo - Fr: 13.00 bis 20.00 Uhr
Sa - So: 12.00 bis 20.00 Uhr
- Bei schlechtem Wetter ist das Altmühlbad geschlossen.
- Maskenpflicht im Bereich des Kiosks und der Duschen/Toiletten
unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m.
- Die Besucherzahl ist auf 200 Personen beschränkt.
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Eine-Welt-Laden Leutershausen

Kulturhaus Am Ochsenhof

Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr

Freitag        15.00 - 18.00 Uhr

Samstag     09.00 - 12.00 Uhr


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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 14. Dezember 2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der

       Grund der Geheimhaltung weggefallen ist


02   Protokollgenehmigung; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen

       Stadtratssitzung vom 14.12.2021


03   Tektur: Neubau von 11 Altenwohnungen auf Fl.-Nr. 41 Gemarkung

       Leutershausen, Untere Marktgasse 3, 91578 Leutershausen


04   St 2246; AN 3; Änderung der Beschilderung in der OD Leutershausen (Maystraße)


05   Vorschlag für einen Verwaltungsgliederungsplan (Organigramm) bei der Stadt

       Leutershausen


06   Mitteilungen


07   Wünsche und Anfragen

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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 14. Dezember 2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der

       Grund der Geheimhaltung weggefallen ist


02   Protokollgenehmigung; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen

       Stadtratssitzung vom 23.11.2021


03   Kommunale Bedarfsplanung an Plätzen in Kindertageseinrichtungen der Stadt

       Leutershausen


04   Investitionsmaßnahmen in die Feuerwehrhäuser in Jochsberg und Höchstetten


05   Mitteilungen


06   Wünsche und Anfragen


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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 23. November 2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der

       Grund der Geheimhaltung weggefallen ist


02   Protokollgenehmigung; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen

       Stadtratssitzung vom 16.11.2021


03   Beschaffung einer Drehleiter DLA(K) 18/12


04   Vorbereitung und Aufstellung des Bayerischen Städtebauförderprogramms 2022;

       Jahresanträge für die Altstadt und die Sportstättensanierung


05   Änderung der Gestaltungssatzung der Stadt Leutershausen


06   Mitteilungen


07   Wünsche und Anfragen


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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 16. November 2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der

       Grund der Geheimhaltung weggefallen ist

      Sachverhalt: Keine gefassten Beschlüsse, für die der Grund der Geheimhaltung
       weggefallen ist.

 

02   Protokollgenehmigung; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen

       Stadtratssitzung vom 26.10.2021

      Das Protokoll der öffentlichen Stadtratssitzung vom 26.10.2021 wird wie vorgelegt
       genehmigt.

       Abstimmungsergebnis: 17 : 0


03   Variantenfindung und Vorstellung des Radweges von Leutershausen Richtung

      Straßenwirtshaus (Bauabschnitt 2) durch das Staatliche Bauamt Ansbach

       Sachverhalt: Herr Assum vom Staatlichen Bauamt Ansbach stellt verschiedene
       Varianten des Radweges (Bauabschnitt 2) von Leutershausen Richtung
       Straßenwirtshaus vor. Dem Stadtrat werden vier Varianten für diesen Bauabschnitt
       vorgestellt.

       Für eine Variante sollte sich der Stadtrat entscheiden, welche dann vom Staatlichen
       Bauamt weiterverfolgt werden kann.

      

       Beschluss: Der Stadtrat beschließt, dass die durch das Staatl. Bauamt vorgestellte
       Variante 1 (Führung des Radweges parallel zur St 2246) bis Straßenwirtshaus weiter
       verfolgt werden soll.

       Abstimmungsergebnis: 16 : 1


04   Mitteilungen

      Sachverhalt: Herr 1.Bürgermeister Liebich teilte mit, dass am 17.11.2021  ein Treffen der
       Verantwortlichen (Vereine, Verwaltung, Gewerbering) für den Weihnachtsmarkt in
       Leutershausen im Rathaus geplant ist. Der Weihnachtsmarkt ist für 2021 am
       Kirchweihplatz am dritten Adventswochenende vorgesehen. Es bestehen aber aufgrund
       der stark gestiegenen Infektionszahlen erhebliche Bedenken einen Weihnachtsmarkt
       durchzuführen.


05   Wünsche und Anfragen

       Sachverhalt: Nachfrage von Stadträtin XXXX, ob im Rahmen der Rathaus-
       sanierung auch eine Photovoltaikanlage auf die Dächer montiert wird.

       Herr 1.Bürgermeister Liebich wird diese Frage in der nächsten Sitzung beantworten, da
       noch eine Rücksprache mit dem Elektriker der Stadt Leutershausen aussteht.


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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 26. Oktober 2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der

       Grund der Geheimhaltung weggefallen ist

       Sachverhalt: Bei folgenden Tagesordnungspunkten ist die Geheimhaltung weggefallen:

      

       Nichtöffentliche Stadtratssitzung vom 12.10.2021:

       TOP 02 A: Kaufvertrag: Stadt Leutershausen/XXXX

       Beschluss: Der Stadtrat hat vom Inhalt der Urkunde des Notars Dr. XXXX in
       Ansbach, Martin-Luther-Platz 43, vom 21.09.2021, URNr. 1926 A/2021 -i.S. Stadt
       Leutershausen/XXXX Kenntnis genommen und genehmigt diese Urkunde und alle
       darin vom Verwaltungsinspektor der Stadt Leutershausen Herrn XXXX,
       abgegebenen Erklärungen.


     TOP 03: Vergabe Flugpioniermuseum: Nachtrag Baumeister

       Beschluss: Das Nachtragsangebot der Fa. XXXX GmbH & Co. KG,
       Heilsbronn, zum Preis von 20.060,54 € wird beauftragt.


      TOP 06: Grundstücksverkäufe Gewerbegebiet Ost

       Aufhebung des Beschlusses vom 28.06.2016, Festlegung neuer Verkaufsmodalitäten
       für Misch- und Gewerbegebiet


        Beschluss:

        a) Der Stadtrat stimmt der Aufhebung des Stadtratsbeschlusses über die Festlegung
            eines Verkaufspreises für Grundstücke und der Entscheidung über Bauverpflichtung
            für Altanlieger im Gewerbegebiet Ost vom 28.06.16 (TOP 05) zu.

       b)  Der Verkaufspreis im Gewerbegebiet Ost wird grundsätzlich auf 100 €/m² im
           Mischgebiet und auf 80 €/m² im reinen Gewerbegebiet festgelegt.

           Für Kaufinteressenten, welche zum Beschlusszeitpunkt (12.10.2021) bereits Ihren
           Wohnsitz oder Ihren Geschäftsbetrieb im Gemeindegebiet Leutershausen haben, wird
           ein neuer Verkaufspreis von 75 €/m² im Mischgebiet und 55 €/m² im reinen
           Gewerbegebiet festgelegt. Dieser reduzierte Verkaufspreis gilt für den Erwerb der
           ersten 2.500 m². Für darüber hinaus gehende Flächen wird grundsätzlich ein
           Verkaufspreis von 100 €/m² im Mischgebiet und von 80 €/m² im reinen Gewerbegebiet
           festgelegt.

       c) Festlegung der weiteren Verkaufsmodalitäten: Der Stadtrat beschließt, dass die
           Kaufinteressenten vor Beratung der Kaufanfrage im Stadtrat ein Konzept vorlegen
           müssen, welches dann im Rahmen einer erweiterten Bauverpflichtung in Eckpunkten
           (Bebauung [Gebäudefläche, -größe], Mitarbeiterzahl, Produktionsspektrum bzw.
           Dienstleistungsangebot) Bestandteil des notariellen Kaufvertrages wird.

           Das Konzept muss folgende Punkte enthalten:

           1. Größe des Grundstücks (Platzbedarf)

           2. Darstellung, welche Bauwerke errichtet werden (Größe, Lage, Bauweise) und zu
               welchem Zweck

           3. Angaben zum Unternehmen (Was wird produziert?) - Branche

           4. Anzahl der Mitarbeiter*innen inkl. Auszubildenden

           5. Prognose über die Unternehmensentwicklung (Umsatz, Mitarbeiter, .)

           Für alle verkauften Grundstücke wird eine Bauverpflichtung festgelegt. Der Baubeginn
           muss ab Grunderwerb innerhalb von 3 Jahren, die Fertigstellung muss innerhalb von
           5 Jahren ab Grunderwerb erfolgen. Spätestens mit Fertigstellung besteht die
           Verpflichtung in der Stadt Leutershausen ein Gewerbe anzumelden und zu betreiben.

           Sollte die Bauverpflichtung nicht eingehalten werden oder bei Nichtverwirklichung /
           grober Abweichung der im Rahmen der erweiterten Bauverpflichtung eingereichten
           Planung innerhalb der Bauverpflichtung ist die Stadt Leutershausen berechtigt
           wahlweise eine Rückabwicklung oder eine Nachzahlung in Höhe von 25 % des
           ursprünglichen Grundstückspreises zu fordern.

           Im Notarvertrag ist ein Hinweis zum Thema Regenwassernutzung/Regenwasser-
           versickerung aufgenommen. Der Stadtrat wird über jede Anfrage im Einzelfall
           entscheiden.

 

02     Protokollgenehmigung; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen

         Stadtratssitzung vom 05.10.2021

        Das Protokoll der öffentlichen Stadtratssitzung vom 05.10.2021 wird wie vorgelegt
         genehmigt.

         Abstimmungsergebnis: 17 : 0


03   Änderung der Entwässerungssatzung EWS vom 07.02.2018

      Sachverhalt: Durch den Anschluss nachgenannter fett gedruckter Ortsteile an die
       Abwasserentsorgung ist eine Anpassung der Entwässerungssatzung (EWS) vom
       07.02.2018 erforderlich.

       Bisher sind in §1 Abs.1 der EWS die einzelnen Ortsteile, die zur Einrichtung der
       Abwasserentsorgung gehören, aufgeführt, die nun um die neu hinzugekommenen
       Ortsteile ergänzt werden müssen.

       Weiterhin wurden vier Ortsteile bei der Oberflächenentwässerung ergänzt, die bisher
       nicht genannt waren.

       Text alt: §1 (1) Das Kommunalunternehmen Leutershausen betreibt eine öffentliche
       Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) für das Gebiet der
       Stadtteile Brunst, Büchelberg, Erlbach, Frommetsfelden, Froschmühle, Hannenbach,
       Hetzweiler, Hinterholz, Höchstetten, Holzmühle, Jochsberg, Lengenfeld, Leutershausen,
       Mittelramstadt, Neunkirchen, Oberramstadt, Sachsen, Straßenwirtshaus, Tiefenthal,
       Weißenkirchberg, Wiedersbach mit Gewerbepark Wiedersbach, Winden und
       Wolfsmühle. Lediglich an die Oberflächenentwässerung angeschlossen sind die
       Stadtteil Atzenhofen, Erlach, Görchsheim, Gutenhard, Kressenhof, Lenzersdorf,
       Röttenbach, Schwand, Steinbächlein, Steinberg, Waizendorf und Zweiflingen.

 

      Text neu:

       §1 (1) Das Kommunalunternehmen Leutershausen betreibt eine öffentliche Einrichtung
                  zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) für das Gebiet der
                  Stadtteile Atzenhofen, Brunst, Büchelberg, Eckartsweiler, Erlbach,
                  Frommetsfelden, Froschmühle, Gutenhard, Hannenbach, Hetzweiler, Hinterholz,
                  Höchstetten, Holzmühle, Jochsberg, Lengenfeld, Leutershausen, Mittelramstadt,
                  Neunkirchen, Oberramstadt, Röttenbach, Sachsen, Schwand, Steinberg,
                  Straßenwirtshaus, Tiefenthal, Weißenkirchberg, Wiedersbach mit Gewerbepark
                  Wiedersbach, Winden und Wolfsmühle.

                  Lediglich an die Oberflächenentwässerung angeschlossen sind die Stadtteile
                  Clonsbach, Eichholz, Erlach, Görchsheim, Kressenhof, Lenzersdorf, Pfetzendorf,
                  Rauenbuch, Steinbächlein, Waizendorf und Zweiflingen.

                  Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
                  muss nicht geändert werden, da hier kein Bezug auf die einzelnen Ortsteile
                  hergestellt wird.

                  Der Verwaltungsrat des KU Leutershausen hat in seiner Sitzung vom 19.10.2021
                  dem Stadtrat die Satzungsänderung entsprechend dem Beschlussvorschlag
                  empfohlen.

                  Stadtrat XXXX stellt den Antrag auf Abstimmung zu TOP 03:

                  Abstimmungsergebnis 15:5. Somit ist der Antrag angenommen.


                 Beschluss: Der Stadtrat weist den Verwaltungsrat des KU Leutershausen an, §1
                  Abs.1 der Entwässerungssatzung (EWS) vom 07.02.2018 wie folgt zu ändern:

                  Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Abs.2 der
                  Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern erlässt das
                  Kommunalunternehmen Leutershausen (KUL) folgende Satzung:

        §1      Die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des
                  Kommunalunternehmens Leutershausen (KUL) (Entwässerungssatzung - EWS)
                  vom 07.02.2018 wird wie folgt geändert:

        §1 (1) Das Kommunalunternehmen Leutershausen betreibt eine öffentliche Einrichtung
                   zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung) für das Gebiet der
                   Stadtteile Atzenhofen, Brunst, Büchelberg, Eckartsweiler, Erlbach,
                   Frommetsfelden, Froschmühle, Gutenhard, Hannenbach, Hetzweiler, Hinterholz,
                   Höchstetten, Holzmühle, Jochsberg, Lengenfeld, Leutershausen, Mittelramstadt,
                   Neunkirchen, Oberramstadt, Röttenbach, Sachsen, Schwand, Steinberg,
                   Straßenwirtshaus, Tiefenthal, Weißenkirchberg, Wiedersbach mit Gewerbepark
                   Wiedersbach, Winden und Wolfsmühle.

                   Lediglich an die Oberflächenentwässerung angeschlossen sind die Stadtteile
                   Clonsbach, Eichholz, Erlach, Görchsheim, Kressenhof, Lenzersdorf, Pfetzendorf,
                   Rauenbuch, Steinbächlein, Waizendorf und Zweiflingen.

       §2        Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

                   Leutershausen, den...

                   XXXX

                   Vorstand

                   Abstimmungsergebnis 20 : 0


04     Mitteilungen

          Sachverhalt:

         · Radweg Ansbach-Leutershausen, Variantenvorstellung war für den 26.10. geplant,
           muss aufgrund der Erkrankung des Sachbearbeiters im staatl. Bauamt auf einen
           späteren Zeitpunkt verschoben werden. Der Vortrag soll noch in diesem Jahr
           stattfinden.

         · Stand Weihnachtsmarkt

           Für die Thematik Weihnachtsmarkt konnte Herr XXXX, bereits Organisator
           des Projekts "LeutersDraußen" gewonnen werden. Er hat bereits einige Ideen der
           Verwaltung und dem Gewerbering vorgestellt. Der Weihnachtsmarkt soll am 3.
           Adventswochenende auf dem Kirchweihplatz stattfinden, da auch noch heuer
           Bauarbeiten am Museum durchgeführt werden.

         · Stand Christkindlesrunterläuten

           Die Verwaltung beobachtet das Inzidenzgeschehen und wird eine Durchführung des
           Christkindlesrunterläuten, in welcher Form auch immer, prüfen.

         · Stand der "Fokusberatung Klimaschutz"

           Die Stadt Leutershausen steht am Anfang ihrer Klimaschutzaktivitäten. Der Stadtrat
           hat sich entschieden, das Thema Klimaschutz anzugehen. Die Stadt Leutershausen
           hat deshalb einen Antrag zur Förderung einer "Fokusberatung Klimaschutz" gestellt,
           nachdem die Haushaltssatzung 2021 im Juni dieses Jahres verabschiedet wurde.      
           Diese Beratung stellt den Einstieg in die Klimaschutzaktivitäten dar. Die
           Fokusberatung soll mit der Energieagentur Nordbayern durchgeführt werden. Das
           Kostenvolumen beläuft sich auf 18.000 Euro. Wir erwarten, dass wir dafür eine
           Förderquote von 100 % erhalten werden. Unser Antrag auf die Fokusberatung
           Klimaschutz liegt beim Projektträger XXXX in Berlin. Herr XXXX hat die Auskunft
           bekommen, dass wir noch in diesem Jahr den Förderbescheid bekommen werden.
           Nach dem heutigen Telefonat rechnet Herr XXXX damit, dass wir einen positiven
           Bescheid erwarten dürfen. Wenn dieser Bescheid eingegangen ist, können wir mit der
           Umsetzung der Fokusberatung beginnen. Dazu werden Mitglieder der Stadtrats-
           fraktionen und kompetente Bürger eine Arbeitsgruppe bilden, Klimaschutzziele
           festlegen und Handlungsstrategien erarbeiten und anschließend konkrete
           Umsetzungsmaßnahmen in die Wege leiten.


05   Wünsche und Anfragen

      Sachverhalt:

       a) Stadtrat XXXX erkundigte sich nach dem Stand zum Thema Freiflächen-
           photovoltaik. Bürgermeister Liebich erwiderte darauf, dass vor ca. einer Woche eine
           Potentialanalyse vorgestellt wurde und derzeit ein Vorschlag vorbereitet wird, der
           dann im Bauausschuss oder Stadtrat vorgestellt wird.

       b) Stadträtin XXXX fragte nach, ob die kürzlich angesetzte Sitzung des Schul-,
           Sport-
           und Kulturausschusses, welche einer Sitzung des Stadtrats zum Opfer fiel,
           nachgeholt wird. Bürgermeister Liebich teilte mit, dass die diesbezüglichen Themen, 
           insbesondere der Kindergartenbedarf, demnächst im Stadtrat behandelt werden.

       c) Stadtrat XXXX hatte mehrere Fragen. Zum einen wurde er auf einen gefährlichen
           "Stickel" an der Fahrradbrücke in Jochsberg angesprochen, der vor allem für E-Biker
           ein Hindernis darstellt und die Durchfahrt gefährlich verengt. Kann man diesen evtl.
           außermittig versetzen und /oder links und rechts Farbspuren farblich markieren? 
           Weiterhin erkundigte er sich nach dem Stand der Versorgungseinrichtungen am
           Wohnmobilstellplatz (Brühlwiese). Eine gute Ausstattung wäre für Leutershausen ein
           touristischer Gewinn. Er teilte ferner mit, dass sich der Obst- und Gartenbauverein
           zum 125-jährigen Jubiläum über eine kleine Zuwendung gefreut hätte. Schließlich bat
           er darum, im Hinblick auf die kürzlich verteilten i-Pads eine kurze Einführung durch
           Hr. XXXX, evtl. im Stadtrat, durchzuführen. Zu letzterem Punkt erwiderte
           Bürgermeister Liebich, dass Hr. XXXX jedem Gremiumsmitglied das Angebot
           gemacht hatte, die Funktionen des i-Pads zu erklären. Der Stadtrat wäre hierfür nicht
           der passende Ort.

       d) Stadtrat XXXX fragte nach, ob es eine offizielle, medienwirksame Eröffnung des
           Bahnhalts in Wiedersbach gebe. Dies ist geplant und wurde seitens der Verwaltung
           auch bereits mit Vertretern der Fränkischen Landeszeitung vorbesprochen.

       e) Stadträtin XXXX fragte am Ende des öffentlichen Teils noch nach, ob Hr. XXXX von
           der Stadt angestellt wurde und von dieser Geld bezieht. Dies wurde verneint.
           Bürgermeister Markus Liebich betonte, dass Hr. XXXX von sich aus das Angebot für
            "Leuters Draußen" und jetzt für den Weihnachtsmarkt gemacht hat und er dies gerne
           und ehrenamtlich für seine Gemeinde tut.

 

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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 05. Oktober 2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der Grund

       der Geheimhaltung weggefallen ist

      Sachverhalt: Bei folgenden Tagesordnungspunkten ist die Geheimhaltung weggefallen:

       Nichtöffentliche Stadtratssitzung vom 07.09.2021:

       TOP 06:    Notarielle Verträge:

       TOP 06 A: Kaufvertrag; Stadt Leutershausen/Timo Weid, Grundstück Fl.Nr. 538/7,  

                         Gmrk. Leutershausen, Färbereistraße, Genehmigung der

                         Messungsanerkennung

                         Beschluss: Der Stadtrat stimmt dem Kaufvertrag zu.

       TOP 06 B: Kaufvertrag; Stadt Leutershausen/Peter und Carmen Ernst; Grundstück

                         Fl.Nr. 111, Gmrk. Brunst, Schloßbergring

                         Beschluss: Der Stadtrat stimmt dem Kaufvertrag zu.

       TOP 07:     Änderung des Stadtratsbeschlusses über den Grundstückskauf, Fl.Nr. 111,  

                         Gmrk. Brunst, Schlossbergring, Verkauf eines Bauplatzes vom 29.06.2021

                         Beschluss: Der Stadtrat stimmt dem Verkauf einer Fläche von 960 qm, Fl.Nr.

                         111, Gmrk. Brunst zu einem Preis von 40 €/m² zuzüglich Herstellungskosten

                          zu und beauftragt die Verwaltung mit der Abwicklung beim Notar.

      TOP 08:       Dienstleistungsvertrag mit der Schwimmschule Ziebuhr; Hallenbad

                          Leutershausen

                          Beschluss: Der Stadtrat genehmigt den Betriebsführungsvertrag zwischen

                          der Stadt Leutershausen und der Schwimmschule Ziebuhr ab dem

                          16.08.2021 für ein Jahr.


02   Protokollgenehmigung; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Stadtratssitzung

       vom 21.09.2021

       Das Protokoll der öffentlichen Stadtratssitzung vom 21.09.2021 wird wie vorgelegt

       genehmigt.

       Abstimmungsergebnis: 13 : 0

       Stadtrat XXXX und Stadtrat XXXX waren an dieser Sitzung nicht anwesend.


03   Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN/ALL vom 10.09.2021 - Anschluss 2.Hälfte Kienberg II

       an die Kläranlage Leutershausen

       Sachverhalt: Antrag der Fraktion Die Grünen / ALL

       An die Stadt Leutershausen

       Herrn Bürgermeister Markus Liebich

       Am Markt 1 - 3, 91578 Leutershausen 10.09.2021

       Antrag auf Initiativwerden des Bürgermeisters / der Verwaltung, um eine

       Erlaubnis des Anschlusses der zweiten Hälfte des Baugebiets Kienberg II an

       die Kläranlage - unabhängig vom Fertigstellungstermin der Sanierungsmaßnahmen an

       der Kläranlage - zu erhalten

       Sehr geehrter Herr Bürgermeister Liebich, sehr geehrte Mitglieder des Stadtrats,

       die unterzeichnenden Mitglieder des Stadtrats beantragen hiermit, dass der

       Bürgermeister / die Verwaltung der Stadt Leutershausen tätig wird, um beim

       Wasserwirtschaftsamt Ansbach eine Erlaubnis des Anschlusses der zweiten Hälfte

       des Baugebiets Kienberg II zu erhalten.

       Begründung:

      Im aktuellen Mitteilungsblatt (17/2021) berichten Sie, Herr Bürgermeister Liebich, unter    

       der Rubrik "Neues aus dem Rathaus", dass eine Verzögerung der Generalsanierung der

       Kläranlage einen Anschluss der zweiten Hälfte des Baugebiets Kienberg II unmöglich

       machen würde. Dadurch entgingen der Stadt Einnahmen in Millionenhöhe.

       Dem steht ein Schreiben des Wasserwirtschaftsamts vom 17.04.2019 gegenüber, in

       dem Herr XXXX, der zuständige Sachbearbeiter beim WWA Ansbach, schreibt, dass

       - nach Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen ein Anschluss von 50% der Bauplätze

          im Kienberg II möglich ist.

       - unter der Voraussetzung, dass sich danach ein sicherer Betrieb und stabile Ablauf-

         werte einstellen, dem Anschluss der restlichen 50% der Bauplätze im Baugebiet

         Kienberg II zugestimmt werden kann.

       Das Wasserwirtschaftsamt stellt in seinem Schreiben keinerlei Verknüpfung des

       Anschlusses der zweiten Hälfte von Kienberg II mit dem Fertigstellungstermin für die

       Sanierungsmaßnahmen her. Insofern sind die Antragsteller sehr verwundert darüber,

       dass der Bürgermeister diesen Zusammenhang hergestellt hat.

       Da es im Interesse der Stadt und aller Bürgerinnen und Bürger ist, dass der Stadt

       keine Einnahmen aus dem Verkauf der Grundstücke entgehen, halten wir es für

       dringend geboten, dass die Stadt Leutershausen die Initiative ergreift und auf der

       Grundlage des Schreibens des WWA vom 17.04.2019 eine Erlaubnis zum Anschluss

       der Grundstücke beantragt.

       Nachdem wir vom KUL keine gegenteiligen Informationen erhalten haben, gehen wir

       davon aus, dass die Voraussetzungen für den Anschluss der zweiten Hälfte von

       Kienberg II - ein sicherer Betrieb und stabile Ablaufwerte - erfüllt sind. Einer Erlaubnis

       dürfte somit nichts im Wege stehen.

       Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister / die Verwaltung der Stadt Leutershausen

       möge sich zeitnah mit dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach in Verbindung setzen, um

       auf der Grundlage der im Schreiben vom 17.04.2019 formulierten Voraussetzungen,

       eine Erlaubnis für den Anschluss der zweiten Hälfte des Baugebiets Kienberg II,

       unabhängig vom Fertigstellungstermin der Sanierungsarbeiten der Kläranlage, zu

       erhalten.

       Die Antragsteller*innen: XXXX

       Geschäftsordnungsantrag auf Abstimmung durch Stadtrat XXXX.

       Der Antrag wurde mit 14:1 angenommen.

       Beschluss:

       Der Bürgermeister/ die Verwaltung der Stadt Leutershausen möge sich zeitnah mit

       dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach in Verbindung setzen, um auf der Grundlage der

       im Schreiben vom 17.04.2019 formulierten Voraussetzungen, eine Erlaubnis für den

       Anschluss der zweiten Hälfte des Baugebiets Kienberg II, unabhängig vom Fertig-

       stellungstermin der Sanierungsarbeiten der Kläranlage, zu erhalten.

       Abstimmungsergebnis: 15 : 0


04    Mitteilungen

       1. Bei der Ortssprecherwahl am 30.09.2021 in Frommetsfelden wurde Frau XXXX als

           neue Ortssprecherin gewählt.

       2. Die IPads für die Stadträte können bei Herrn Anjoka abgeholt werden.

       3. Die Personalkosten im Hallenbad sind bei der jetzigen Fremdvergabe

           (Betriebsträgervereinbarung mit der Schwimmschule XXXX)) gegenüber der

           Neueinstellung von Eigenpersonal (städt. Schwimmmeister, Reinigungskraft) nicht

           höher.


05    Wünsche und Anfragen

        Sachverhalt:

        a) Stadträtin XXXX erkundigte sich nach dem Sachstand bzgl. des

            Radweges nach Ansbach.

            1.Bürgermeister Liebich antwortete darauf, dass das Staatliche Bauamt den

            Sachstand in einer der nächsten Sitzungen noch in diesem Jahr im Stadtrat

            vorstellen wird.

       b) Stadtrat XXXX wollte wissen, wie es bei den Ortssprecherwahlen weitergeht.

           Insoweit wurde seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass ein Antrag aus den

           in Frage kommenden Altgemeinden eingereicht werden muss, dem eine

           Unterschriftenliste von mindestens 1/3 der wahlberechtigten Einwohner dieser

           Altgemeinden beigefügt sein muss. Die Verwaltung würde dann eine Versammlung

           zur Durchführung der Ortssprecherwahl einberufen.

       c) Stadtrat XXXX fragte nach dem Sachstand bzgl. der in diesem Jahr

           ausgefallenen Feuerwehrversammlungen. Herr XXXX antwortete hierauf, dass die

           verschobenen Wahlen nicht mehr in diesem Jahr nachgeholt werden, sondern

           größtenteils im I. Quartal 2022 stattfinden werden.

           Auf die Frage von Stadtrat XXXX nach dem aktuellen Stand des geplanten

           Ruhehaltepunktes im Bereich des Röhrenbrunnens erwiderte Bürgermeister Liebich,

           dass eine entsprechende Auskunft in einer der nächsten Sitzungen erfolgen wird.

       d) Stadtrat XXXX erinnerte mit Blick auf das Gespräch der Verwaltung mit dem

           Wasserwirtschaftsamt nochmals daran, auch in Kontakt zu den Gewerbetreibenden

           zu bleiben.

           Es sollte bei dem Gespräch im Wasserwirtschaftsamt auch definitiv geklärt werden,  

           ob die Ablaufwerte der Kläranlage nun vor oder nach dem sog. Schönungsteich

           gemessen werden müssen.


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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 21. September 2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01    Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der Grund
        der Geheimhaltung weggefallen ist

       Sachverhalt: Keine gefassten Beschlüsse, für die der Grund der Geheimhaltung
        weggefallen ist.


02    Protokollgenehmigung; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Stadtratssitzung
        vom 07.09.2021

        Das Protokoll der öffentlichen Stadtratssitzung vom 07.09.2021 wird wie vorgelegt
        genehmigt.

        Abstimmungsergebnis: 12 : 0


03    Vorlage der Jahresrechnung 2020 - Stadt Leutershausen

       Sachverhalt: Das Ergebnis des Verwaltungshaushalts beträgt 11.631.266,04 € und des
        Vermögenshaushalts 4.543.682,35 €.

        Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt 1.895.249,21 €.

        Ein Soll-Überschuss in Höhe von 3.397,780,41 € ist entstanden.

        Neben dem Feststellungsergebnis ist die Haushaltsrechnung der Stadt für 2020 im RIS
        einsehbar.

        Beschluss: Die Vorlage der Jahresrechnung 2020 der Stadt Leutershausen wird
        bestätigt. Sie wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der
        Rechnungsprüfung vorgelegt (Art. 103 GO).

        Abstimmungsergebnis: 15 : 0


04    Vorlage der Jahresrechnung 2020 - Vereinigte Stiftungen

       Sachverhalt: Das Ergebnis des Verwaltungshaushalts beträgt 18.653,52 € und des
        Vermögenshaushalts 9.668,29 €. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt beträgt
        7.168,29 €.

        Ein Soll-Überschuss in Höhe von 4.168,13 € ist entstanden.

        Neben dem Feststellungsergebnis ist die Haushaltsrechnung der Vereinigten Stiftungen
        für 2020 im RIS einsehbar.

        Beschluss: Die Vorlage der Jahresrechnung 2020 der Vereinigten Stiftungen in der
        Stadt Leutershausen wird bestätigt. Sie wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur  
        Durchführung der Rechnungsprüfung vorgelegt (Art. 103 GO).

        Abstimmungsergebnis: 15 : 0


05    Beschluss über den Erlass der Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung
        zur Wasserabgabesatzung des Kommunalunternehmens Leutershausen (BGS/WAS)
        vom 21.05.2019

        Sachverhalt: Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 Buchst. a der Unternehmenssatzung des
        Kommunalunternehmen Leutershausen (KUL) entscheidet der Verwaltungsrat über den
        Erlass von Satzungen und Verordnungen im Rahmen des durch die
        Unternehmenssatzung übertragenen Aufgabenbereichs, insbesondere von Gebühren-
        und Beitragssatzungen.

        Laut § 6 Abs. 3 Satz 2 unterliegen die Mitglieder des Verwaltungsrates bezüglich dieser
        Entscheidung den Weisungen des Stadtrats.

        Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Leutershausen hat in seiner Sitzung
        vom 14.09.2021 beschlossen, dass auf Basis der vorliegenden Kalkulation der
        Herstellungsbeiträge und Wasserzinses 2021-2024 in der Fassung vom 30.08.2021 an
        den Rat der Stadt Leutershausen zur Beschlussfassung zu verweisen. Die Kalkulation
        erfolgte durch das Sachverständigenbüro XXXX, 85049 Ingolstadt.

        Aus diesem Grund wird die Kalkulation der Herstellungsbeiträge und des Wasserzinses
       2021-2024 im Stadtrat vorgestellt. Auf dieser Basis wird eine Änderungssatzung zur
       Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung erstellt und über eine
       entsprechende Weisung des Stadtrates an den Verwaltungsrat durch diesen
       beschlossen.

       Der Entwurf der Kalkulation geht den Mitgliedern des Stadtrates gesondert zu. Die
       Mitglieder des Verwaltungsrates haben diesen bereits vorliegen.

       Der Vorstand des KUL, Herr Detlefs, stellt die Eckdaten der Kalkulation zur Beitrags-
       und Gebührensatzung Wasser (BGS/WAS) 2021-2024 vor.

       Beschluss: Der Stadtrat erteilt dem Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens
       Leutershausen die Weisung wie folgt zu beschließen.

      

       Beschluss: Der Stadtrat erteilt dem Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens
       Leutershausen die Weisung wie folgt zu beschließen.

       TOP 05 - Beschluss über den Erlass der Änderungssatzung zur Beitrags- und
       Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Kommunalunternehmens
       Leutershausen (BGS/WAS) vom 21.05.2019


       Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
       des Kommunalunternehmens Leutershausen (BGS/WAS) vom 21.05.2019


      Aufgrund Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt das
      Kommunalunternehmen folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und
      Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Kommunalunternehmens
      Leutershausen (BGS/WAS) vom 21.05.2019:


§ 1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom
      21.05.2019 wird wie folgt geändert:


(1) § 6 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des KUL erhält folgende Fassung:

Der Beitrag beträgt:

a)       pro m² Grundstücksfläche                                     2,18 €

inkl. Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

b)      pro m² Grundstücksfläche                                     1,88 €

ohne Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

c)       pro m² Geschossfläche                                         11,12 €

inkl. Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

d)      pro m² Geschossfläche                                           9,59 €

ohne Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

(2) § 10 Absatz 1 Satz 2 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des KUL erhält folgende Fassung:

Absatz 1 Satz 2:

Die Gebühr beträgt ab dem 01.01.2021 pro Kubikmeter entnommenen Wassers: 3,57 €/m³

(3) § 10 Absatz 3 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des KUL erhält folgende Fassung:

Absatz 3:

Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Gebühr ab dem 01.01.2021 pro Kubikmeter entnommenen Wassers: 3,57 €/m³

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2021 in Kraft.

Leutershausen, den

Michael Detlefs

Vorstand


Abstimmungsergebnis: 13 : 3


06    Wirtschaftsplan 2021 des Kommunalunternehmens Leutershausen; Weisung an den
        Verwaltungsrat des KUL

        Sachverhalt: Gemäß § 6 Abs. 3 Satz 1 Buchst. i der Unternehmenssatzung des KUL

        entscheidet der Verwaltungsrat über den Wirtschaftsplan des KUL.

        Laut § 6 Abs. 3 Satz 2 unterliegen die Mitglieder des Verwaltungsrates bezüglich dieser

        Entscheidung den Weisungen des Stadtrats.

        Der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Leutershausen hat in seiner Sitzung

        vom 14.09.2021 beschlossen den vorliegenden Entwurf des Wirtschaftsplans an den

        Rat der Stadt Leutershausen zur Beschlussfassung zu verweisen.

        Aus diesem Grund wird der Wirtschaftsplan 2021 des KUL im Stadtrat vorgestellt und

        vom Stadtrat über eine entsprechende Weisung an den Verwaltungsrat beschlossen.

        Der Entwurf des Wirtschaftsplans geht den Mitgliedern des Stadtrates gesondert zu.     

        Die Mitglieder des Verwaltungsrates haben diesen bereits vorliegen.

        Der Beschluss gilt hinsichtlich des Finanzplans für den Zeitraum 2021-2025 und

        beinhaltet hier die bereits beschlossenen oder geplanten Investitionsvorhaben. Der

        Vermögensplan bezieht sich auf 2021. Die geplanten Investitionen sind noch nicht

        beschlossen, somit können sich diese noch ändern. Konkrete Vergaben erfolgen jeweils

        im laufenden Geschäftsjahr.

        Der Erfolgsplan bezieht sich formal auf das 2021, die Werte der Jahre 2022-2025 bilden

        einen Ausblick und sind nicht Bestandteil der Beschlussfassung. Sie dienen nur der

        besseren Einschätzung der voraussichtlichen Entwicklung des KUL.

        Der Wirtschaftsplan wird jährlich neu erstellt und angepasst.

        Der Vorstand des KUL, Herr Detlefs, stellt die Eckdaten des Wirtschaftsplanes 2021

        vor.

        Beschluss: Der Stadtrat Leutershausen erteilt dem Verwaltungsrat des Kommunal-

        unternehmens Leutershausen (KUL) die Weisung, den vorliegenden Wirtschaftsplan

        2021 des KUL zu beschließen.

        Abstimmungsergebnis: 12 : 4


07    Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe  - HH-Jahr 2021

       Sachverhalt: Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe bei der HHSt. 2960.6581

        (Externe Dienstleistungen-Schulschwimmhalle)

       Außerplanmäßige Ausgaben sind vom Stadtrat zu beschließen, wenn sie erheblich sind

        (Art. 66 Abs. 1 GO). Nach der Geschäftsordnung für die Stadt Leutershausen ist der

        erste Bürgermeister befugt und zuständig, außerplanmäßige Ausgaben bis zu 5.000,- €

        im Einzelfall, soweit sie unabweisbar und die Deckung gewährleistet ist, zu tätigen.

        Bei der neu geschaffenen Haushaltsstelle 2960.6581 handelt es sich um eine

        außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von ca. 25.000 € im Bereich des Hallenbades.

        Beschluss: Der Stadtrat genehmigt die im Haushaltsjahr 2021 entstandene

        außerplanmäßige Ausgabe bei der neu geschaffenen Haushaltsstelle 2960.6581.

        Abstimmungsergebnis: 16 : 0


08    Mitteilungen

       Sachverhalt: Für die Bundestagswahl am 26.09.2021 wurde ein dritter Briefwahlbezirk
        gebildet.


09    Wünsche und Anfragen

        Sachverhalt: Es wurden keine Wünsche und Anfragen gestellt.

 

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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 07. September 2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der Grund

       der Geheimhaltung weggefallen ist

       Sachverhalt: Bei folgenden Tagesordnungspunkten der Stadtratssitzung vom
       29.07.2021 ist der Grund der Geheimhaltung weggefallen:


       TOP 10:  Antrag auf Umsetzung des Fußweges auf Grundstück Fl.Nr. 1225 bzw.
                     1255/34, Gemarkung Leutershausen im B-Plan Nr. 16

                     Beschluss: Der Antrag wird vom Stadtrat abgelehnt. Die Verwaltung wird
                     beauftragt, den Antragstellern eine entsprechende Stellungnahme zukommen
                     zu lassen.

       TOP 11: Antrag auf Verkauf von Teilflächen aus dem städtischen Grundstück Fl.Nr.
                     1225, Gemarkung Leutershausen

                     Beschluss: Der Stadtrat beschließt, die Fläche den Anliegern nicht zu
                     verkaufen. Der Stadtrat hält an seinem bisherigen Beschluss aus dem Jahr
                     2017 fest und beauftragt die Verwaltung, sofern möglich, einheitliche
                     Nutzungsvereinbarungen für die zur Verfügung gestellten Grundstücke
                     abzuschließen.


02   Protokollgenehmigungen; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Stadtratssitzung
       vom 29.07.2021

      Das Protokoll der öffentlichen Stadtratssitzung vom 29.07.2021 wird mit Änderungen
       genehmigt.

       Abstimmungsergebnis: 13 : 0


03   Vorstellung von unserem externen Datenschutzbeauftragten Herr Engelhardt über die
       Pflichten nach der DSGVO und nach Art. 20 Abs. 2 GO


04    Mitteilungen

       Sachverhalt:

        a)  In der Bürgerstiftung Leutershausen wird der Stiftungsratsvorsitzende Markus
            Liebich, der die Stiftung nach außen hin vertritt, durch seinen Stellvertreter Harald
            Domscheit bei der Organisation, Durchführung und Umsetzung von Projekten
            unterstützt.

       b)  Am Sonntag, den 12.9.2021 wird der 2. Gustav Weisskopf Golf Cup im Golfpark
            Rothenburg-Schönbronn ausgerichtet. Der Erfolg dieser Veranstaltung ist wieder für
            das neue Museum "Pioniere der Lüfte" in Leutershausen bestimmt. Neben dem
            Golfturnier, das von 10 Uhr bis 16 Uhr stattfindet, gibt es ein interessantes
            Rahmenprogramm. Golfer, Nicht-Golfer und Sponsoren sind herzlich willkommen.

        c) Aufgrund der aktuell hohen Briefwahlbeteiligung (bereits über 1.300 verteilte
            Briefwahlunterlagen) muss möglicherweise ein zusätzlicher Briefwahlbezirk
            eingerichtet werden. Derzeit besteht keine Gefahr, dass ein Urnenwahlbezirk
            (weniger als 50 Urnenwähler vor Ort) im Stadtgebiet aufgelöst wird.

        e) Die bestellten Mitfahrbänke werden in der KW 36 geliefert und an den vorgesehenen
            Orten in Brunst, Frommetsfelden, Jochsberg, Neunkirchen, Oberramstadt,
            Wiedersbach und Leutershausen (3 Bänke) aufgestellt.


05    Wünsche und Anfragen

       Sachverhalt:

        a)  Stadtrat XXXX regte an, den am Unteren Tor ausgebauten Fußweg zwischen
            Wüst und dem Gustav-Weiskopf-Denkmal zu beschildern, um die Fußgänger von der
            Straße zu bringen.

        b) Stadtrat XXXX fragte nach, ob für die in Pfetzendorf gefällten 6-7 Pappeln     
            Ersatzpflanzungen geplant sind. Des Weiteren fragt er nach drei gefällten Birken in
            Höchstetten, die krank waren, ob diese auch durch Ersatzpflanzungen ersetzt
            werden.

       c) Stadträtin XXXX regte an, das reife Obst der im städtischen Eigentum befindenden
           Obstbäume zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Mitteilung wird im nächsten
           Mitteilungsblatt veröffentlicht. Hierin werden die Zonen bekanntgegeben, an denen
           sich die Bürger am Obst bedienen könnten.

       d) Stadtrat XXXX fragte nach, wie es um den Datenschutz/Datensicherheit im Rathaus
           und der geplanten Kooperation mit dem Landkreis stehe. Eine zeitnahe Klärung
           wurde zugesagt.

      e) Stadtrat XXXX sprach das Thema Luftreinigungsgeräte in der Schule an und empfahl,
           ein Konzept des Frauenhofer Instituts umzusetzen. Dies wäre mit einfachen Mitteln
           möglich. Bürgermeister Markus Liebich gab bekannt, dass noch diese Woche ein
           Gespräch mit der Schulleitung zu diesem Thema vereinbart ist.


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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Donnerstag, den 29.07.2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der Grund

       der Geheimhaltung weggefallen ist


02   Protokollgenehmigungen; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen
       Stadtratssitzung vom 27.07.2021

 

03   BGS/EWS - Kostenverteilung der Bauwerkssanierungen im Abwasserbereich auf
       Verbesserungsbeiträge und Gebühren

 

04   Mitteilungen

 

05   Wünsche und Anfragen

 

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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 27.07.2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der Grund

       der Geheimhaltung weggefallen ist

      Sachverhalt: In der Sitzung vom 15.06.2021

       TOP 13:      Vergaben Flugpioniermuseum

       TOP 13 A:   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die
                           der Grund der Geheimhaltung weggefallen istFenster und Fensterläden

                           Beschluss: Der Stadtrat beschließt, mit den Fenstern und Fensterläden für
                           das Flugpioniermuseum die Firma XXXX, Rothenburg o.d.T., zum Preis von
                           197.493 € brutto zu beauftragen.

       TOP 13 B:  Schreinerarbeiten

                           Beschluss: Der Stadtrat beschließt, mit den Schreinerarbeiten für das
                           Flugpioniermuseum die Firma XXXX, Zell a.H., zum Preis von 110.915,15€
                           brutto zu beauftragen.

        TOP 13 C: Lose Möblierung

                          Beschluss: Der Stadtrat beschließt, mit der losen Möblierung für das
                          Flugpioniermuseum die Firma XXXX, Nürnberg, zum Preis von 32.461,58 €
                          brutto zu beauftragen.


02   Protokollgenehmigung; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Stadtratssitzung
       vom 13.07.2021

      Beschluss: Das Protokoll der öffentlichen Stadtratssitzung vom 13.07.2021 wird wie
       vorgelegt genehmigt.

       Abstimmungsergebnis: 18 : 0


03   Satzungsänderung der Entwicklungsgesellschaft Region Hesselberg (ERH)

      Sachverhalt: Die Entwicklungsgesellschaft Region Hesselberg mbH (ERH) hat gemein-
       sam mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Region ihre Satzung überar-
       beitet. Die Satzung regelt die Rechte und Pflichten der 25 Kommunen der Region
       Hesselberg, welche gleichzeitig die Gesellschafter der GmbH sind.

       Durch die Umstrukturierung der ERH in den vergangenen Jahren und der damit einher-
       gehenden Fokussierung auf die Förderprogramme LEADER und Regionalmanagement
       wurden einige Abschnitte der bisherigen Satzung obsolet. Im Zuge der Satzungs-
       änderung wurden Strukturen vereinfacht, Rechte der Kommunen gestärkt und veraltete
       Formulierungen an die heutige Zeit angepasst.

       Neben der Satzungsänderung haben sich in den vergangenen Jahren Änderungen bei
       den Mitgliedskommunen der Region Hesselberg und der ERH ergeben. Die Stadt
       Oettingen i. Bay. ist aus der ERH ausgetreten, die Stadt Ornbau sowie die Gemeinde
       Burgoberbach sind wieder beigetreten.

       Die geschilderten Vorgänge - Satzungsänderung sowie Ein- und Austritte - sind durch
       die Notarin Dr. XXXX vom Notariat in Gunzenhausen/Wassertrüdingen beurkundet
       worden. Die Urkunde muss durch die Gesellschafter der ERH genehmigt und bestätigt
       werden. Der Bayerische Gemeindetag und das Notariat empfehlen für diesen Vorgang
       eine Beschlussfassung durch die Kommunalgremien.

 

      Beschluss: Der Stadtrat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde der Notarin Dr. XXXX  in
       Gunzenhausen vom 24.03.2021, URNr. 516/2021 S, genommen und genehmigt die
       darin für ihn abgegebenen Erklärungen in allen Teilen ohne Vorbehalt. In der Urkunde
       erteilte Vollmachten werden ausdrücklich bestätigt, ebenso eine etwa zum Abschluss
       der Urkunde erteilte.

       Abstimmungsergebnis: 18 : 0


04   Bauhofneubau - Präsentation der überarbeiteten Planung und Beschluss zum
       weiteren Vorgehen

      Sachverhalt: Der Stadtrat hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 02.03.2021 be-
       schlossen das Architekturbüro XXXX mit der Erstellung einer Objektbeschreibung (funk-
       tionale Ausschreibung) zu beauftragen. Nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
       seitens des Architekturbüros XXXX wurden durch die Verwaltung mehr als 10 verschie-
       dene Anbieter von Fertighallen in Fertigteil-/Modulbauweise angeschrieben. Jedoch hat
       keine der angeschriebenen Firmen ein Angebot abgegeben.

       Daraufhin wurden dann mit 3 der angeschriebenen Firmen aus diesem Bereich Ge-
       spräche geführt und in Zusammenarbeit mit einer dieser Firmen und dem beauftragten
       Architekturbüro XXXX ein überarbeitetes Konzept entwickelt. Es fanden mehrere Ter-
       mine bei der Firma und auch vor Ort in Leutershausen statt. Seitens der Stadt Leuters-
       hausen war der Bauhof intensiv in die Planung eingebunden, auch der Fachkraft für
       Arbeitssicherheit Herr XXXX wurde der Plan schon zur Überprüfung übermittelt.

       Die Verwaltung und der Bauhof sehen das so entstandene Konzept als stimmig und
       zukunftsorientiert.

       Im Vergleich zur 1. Planung aus dem Jahr 2020 wurden folgende Änderungen
       durchgeführt:

       ·         Das Verwaltungsgebäude wurde auf 1 Stockwerk reduziert à dafür wurde die
         Grundfläche etwas größer und ist in Modulbauweise geplant

       ·         Das Verwaltungsgebäude wurde nach vorne gerückt. à Besserer Überblick

       ·         Das Dach ist jetzt als Pultdach geplant. à Bessere Zufahrt und Dachüberstand für
         Lagerung. Das Dach ist insgesamt nicht so hoch und besser für Photovoltaik geeignet.

       ·         Hebebühne statt Grube

       ·         Keine Zwischenebenen in den Werkstätten geplant.

       ·         Lagerung für Gefahrgut wurde ergänzt

       ·         Löschwasserbehälter wurde ergänzt

       ·         Kalthalle wurde im hinteren Bereich Tore angebracht.

       ·         Die Lagerboxen wurden neu angeordnet.

       ·         Einbau einer Tankstelle

       Der Stadtrat sollte das vorliegende Konzept beschließen und das Architekturbüro XXXX
       zur Fertigstellung und Einreichung der Genehmigungsplanung auffordern.

       Gleichzeitig sollte die Verwaltung die Vergabe der Leistungsphasen 5-7 (LP5= Aus-
       führungsplanung, LP6= Vorbereitung der Vergabe, LP7= Mitwirkung bei der Vergabe)
       vorbereiten, ausschreiben und dem Stadtrat in einer kommenden Sitzung zur Vergabe-
       abstimmung vorlegen.

      

       Beschluss A: Der Stadtrat beschließt die vorliegende und vorgestellte Planung und das
       damit verbundene Raumkonzept und beauftragt die Verwaltung den Bauantrag bei  der  
       zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Ansbach, einzureichen.

       Abstimmungsergebnis: 13 : 5 (1 pers. beteiligt)

 

       Beschluss B: Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung die Vergabe der Leistungsphasen
       5-7 vorzubereiten, auszuschreiben und dem Stadtrat in einer der folgenden Sitzungen
       zur Abstimmung vorzulegen.

       Abstimmungsergebnis: 13 : 5 (1 pers. beteiligt)

 

05   Neue Entwicklungen des Projektes Waldkindergartengruppe

       Sachverhalt: Nachdem vom Landratsamt Ansbach die baurechtliche Genehmigung -in
       dem gewünschten Umfang- für das Grundstück am Osterfeuerplatz nicht erteilt wurde,
       wurde nochmals intensiv nach alternativen Grundstücken gesucht.

       In diesem Zusammenhang fand Anfang Juli ein Vor-Ort-Termin mit der zuständigen 
       Sachbearbeiterin des Landratsamtes Ansbach, Sachgebiet Bauamt, Frau XXXX, in
       Wiedersbach statt.

       Hier wurden die in Frage kommenden Grundstücke begutachtet. Daraufhin wurden drei
       in die engere Auswahl genommen:

       ·         Grundstück im Mischgebiet in der Waldstraße (Nähe Wendehammer)

       ·         Grundstück im Mischgebiet in der Waldstraße "Lemka Containerdorf"

       ·         Grundstück im Gewerbegebiet mit Biotop und angelegten Bahngleisen 
                 (gegenüber Firma XXX)

       Am Ende wurde das dritte Grundstück ausfolgenden Gründen favorisiert:

      ·         das Grundstück ist in der Nähe des Waldes und gut zu Fuß zu erreichen

      ·         das Grundstück bietet durch die Bewachsung und Struktur vielfältige 
                Möglichkeiten für die   Kinder. Das Biotop muss jedoch durch einen Zaun
                abgesichert werden.

      ·         Erreichbarkeit des Waldes ohne dass fremder Grund genutzt werden muss

      Durch die angelegten Bahngleise entstand die Idee, einen Eisenbahnwaggon auf die
      Gleise als Schutzraum zu setzen. Hierzu folgte auch eine mündliche positive Rück-
      meldung von Seiten des Bauamtes des Landratsamtes Ansbach.

      Daraufhin folgte am 16.Juli 2021 ein Besichtigungstermin bei der DB Regio AG - Ge-
      brauchtfahrzeugmanagement in Leipzig, um verschiedene gebrauchte Züge in Augen-
      schein zu nehmen, welche als Ersatz des Waldkindergartenwagens und als Unterkunft
      für die Waldgruppe in Frage kommen.

      Zusätzlich spricht für den Eisenbahnwaggon auch die schnelle Lieferzeit von ca. 4
      Wochen und die dadurch schnelle Umsetzbarkeit und Realisierung der Waldkinder-
      gartengruppe. Ebenfalls wäre es ein Alleinstellungsmerkmal für Leutershausen.

      Die entsprechende Bauvoranfrage wurde von Seiten der Stadt Leutershausen
      vorgenommen

     

      Beschluss A: Die Verwaltung wird ermächtigt, ein Angebot in Höhe von maximal 25.000
      € netto (Mindestgebot 15.000€ netto) bei der Versteigerungsaktion der Waggons von DB
      Regio Gebrauchtfahrzeugmanagement in Mukran abzugeben.

      Abstimmungsergebnis: 19 : 0

     

      Beschluss B: Sofern die Stadt Leutershausen bei der "Versteigerungs-Aktion" in Mukran
      nicht zum Zuge kommt, wird ein Gebrauchtwaggon bei der DB Regio AG - Gebraucht-
      fahrzeugmanagement in Leipzig zu einem Nettopreis von 30.000 € zuzüglich Transport-
      kosten angeschafft.

      Abstimmungsergebnis: 19 : 0

 

06   Änderung der Gestaltungsrichtlinien über die Anforderungen an die äußere
       Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen in der Altstadt Leutershausen

      Sachverhalt: Gemäß des kommunalen Fassadenprogramms der Stadt Leutershausen
       ist im Moment ein Fördersatz mit 25 % sowie eine maximale Höhe der Förderung von
       10.000 € festgesetzt. Eine Öffnungsklausel, wonach z.B. in besonderen Fällen auch
       ausnahmsweise eine höhere Förderung möglich ist, ist nicht enthalten. Insofern wäre die
       Änderung von Fördersatz und Förderhöhe mit der Bewilligungsstelle abzustimmen und
       mit Stadtratsbeschluss zu beschließen. Gemäß Städtebauförderungsrichtlinien kann bei
       einer Fassadeninstandsetzung ein maximaler Fördersatz von 30 % der Ausgaben als
       förderfähig anerkannt werden. Die Regelförderquote liegt bei 10 - 20 %.

       Bei begründeten Ausnahmefällen, insbesondere auch bei gemeinschaftlich genutzten
       Außenanlagen nach Nr. 20 StBauFR, können bis zu 50 % der Kosten als förderfähig
       anerkannt werden.

       Die Höhe der Förderung ab 10.000 € unterliegt der Einzelfallprüfung und Genehmigung
       durch den Stadtrat der Stadt Leutershausen in Absprache mit der Regierung.

       Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wäre aufgrund der Vorgaben des kommunalen Fassaden-
       programms lediglich eine Förderhöhe von max. 10.000 € denkbar. Der Fördersatz
       der Städtebauförderung betrüge hiervon 60 %.

       Um eine höhere Förderung von der Regierung für die Fassadensanierung des Rat-
       hauses zu erhalten, ist es nötig die Gestaltungsrichtlinie zu ändern und eine Öffnungs-
       klausel einzubauen.

       Das Architekturbüro XXXX hat die Änderung der Gestaltungsrichtlinie durchgeführt.

       Änderungen sind in grün dargestellt. Textpassagen die entfallen sollen sind grün durch-
       gestrichen dargestellt (siehe Gestaltungsrichtlinien Entwurf- Anlage).

       Beispielrechnungen:

       Förderhöhe bis insgesamt         =          10.000 €

       Anteil Stadt 40 %                      =          4.000 €

       Anteil Regierung 60 %              =          6.000 €

       Förderhöhe ab 10.000 € benötigt eine vorherige Abstimmung mit Regierung

       Förderhöhe                              =          50.000 €

       Anteil Stadt 40 %                      =          20.000 €

       Anteil Regierung 60 %              =          30.000 €

      

       Beschluss: Der Stadtrat beschließt die Änderung (Öffnungsklausel) der Gestaltungs-
       richtlinien über die Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und
       Werbeanlagen in der Altstadt Leutershausen, wie in der neuen Gestaltungsrichtlinie
       festgeschrieben.

       Abstimmungsergebnis: 19 : 0


07   Mitteilungen

      Sachverhalt: Die Sitzungsprotokolle der öffentlichen Stadtratssitzungen werden ab
       Beginn dieser Amtsperiode in das Bürgerinformationssystem hochgeladen. Es folgt eine
       Verlinkung von der Homepage der Stadt Leutershausen auf das Bürgerinformations-
       system.


       Beantwortung der Anfrage von Stadtrat Braun in der SR-Sitzung am 13.07.2021

       Gibt es einen neuen Sachstand bezüglich der Förderung für die Waldkindergarten-
       gruppe?

       Die Anfrage wurde bei der Beratung des Tagesordnungspunktes 5 "Neue Entwicklungen
       des Projektes Waldkindergartengruppe" beantwortet.


       Der Antrag für die Fokusberatung im Thema Klimaschutz wurde von der Verwaltung 
       eingereicht


       Für die Sanierung des Rathauses wurde über einen Energieberater bei der KFW ein
       Förderantrag gestellt. Dadurch ist es voraussichtlich möglich eine zusätzliche Förderung
       von bis zu 20 %, auf die bislang noch nicht geförderten förderfähigen Kosten zu er-
       halten. Die Kosten für den Energieberater werden von der KFW zu 50 % gefördert.

      

       Am Montag, den 02.08.2021, erfolgt die Scheckübergabe von Spenden/Zuschüssen der
       Bürgerstiftung Leutershausen an die ausgewählten Vereine/Organisationen.

       Bei den ausgewählten Vereinen/Organisationen handelt es sich um den Bereich
       Tagespflege des Wohnparks am Weiher, die Abteilungen Leichtathletik und Tennis des
       TVL sowie den Verein "Ihr sollt Leben e.V.".

 

08   Wünsche und Anfragen

      Sachverhalt: Mitteilung von Stadtrat Domscheit:

       Die Bürgerstiftung Leutershausen ist in der Planung eine Bildersaustellung in der
       Sparkasse zu veranstalten. Hier werden die Bilder öffentlich versteigert. Ein fester
       Termin steht derzeit noch nicht fest.

 

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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 13.07.2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der Grund

       der Geheimhaltung weggefallen ist

       Sachverhalt: Keine Tagesordnungspunkte bei denen die Geheimhaltung weggefallen ist.

 


02    Protokollgenehmigung; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Stadtratssitzung
        vom 29.06.2021

       Sachverhalt: Das Protokoll der öffentlichen Stadtratssitzung vom 29.06.2021 liegt zur
        Genehmigung vor.

       

        Beschluss: Das Protokoll der öffentlichen Stadtratssitzung vom 29.06.2021 wird wie
        vorgelegt genehmigt.

        Abstimmungsergebnis: 15 : 0


03   Festlegung des "Erfrischungsgeld" für die Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am
       26.09.2021

      Sachverhalt: Für die anstehende Bundestagswahl am 26.09.2021 wird ein sogenanntes
       "Erfrischungsgeld" in Höhe von 30 Euro als Aufwandsentschädigung vorgeschlagen.

       Wahlscheine überprüfen, Stimmzettel ausgeben, Wahlurnen freigeben und Stimmen
       auszählen: Das sind nur einige der vielen Aufgaben, die ein Wahlhelfer am Wahlsonntag
       übernimmt. Wahlhelfer sorgen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.

       Das Amt des Wahlhelfers ist ein Dienst für die Demokratie und die Möglichkeit freier
       Wahlen - und ein Ehrenamt.

       Ehrenamtliche Wahlhelfer bekommen als Aufwandsentschädigung ein sogenanntes
       Erfrischungsgeld. Das Erfrischungsgeld ist eine pauschale Entschädigung für Essen und
       Getränke. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat stellt klar, dass das
       Wahlhelferamt aber ein Ehrenamt bleibt und das Erfrischungsgeld "bewusst keine
       leistungsgerechte Entlohnung" darstellt.

       Deshalb schlägt die Verwaltung ein Erfrischungsgeld von 30 € für die Bundestagswahl
       2021 vor. Dieser Betrag wurde auch bei der letzten Bürgermeisterwahl 2020 je
       Wahlhelfer gewährt.

      

       Beschluss: Bei der anstehenden Bundestagswahl gewährt die Stadt Leutershausen pro
       Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld von 30 €. Es werden, wie bisher, mehr als 8 Wahlhelfer
       pro Wahlbezirk eingeteilt.

       Abstimmungsergebnis: 18 : 0

 


04    Aufhebung des Stadtratsbeschlusses über die Vorgehensweise bei städtischer
        Beauftragung eines Rechtsanwalts vom 07.05.2019 und vom 02.03.2021

       Sachverhalt: Mit Beschluss vom 07.05.2019 hat der Stadtrat beschlossen, dass jede
        städtische Beauftragung eines Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwaltskanzlei der
        Genehmigung des Stadtrats bedarf.

        Diese Vorgehensweise hatte in der Vergangenheit seine Gründe , ein Festhalten an
        diesem Beschluss hielt die Verwaltung für uneffektiv und regte eine entsprechende
        Änderung des Beschlusses an.

        In der Sitzung vom 02.03.2021 wurde in Abänderung des Stadtratsbeschlusses vom
        07.05.2019 der 1.Bürgermeister bzw. im Vertretungsfall dessen Stellvertreter/in
        ermächtigt, Beratungsleistungen oder sonstige außergerichtliche Dienstleistungen eines
        Rechtsanwalts zu beauftragen, wenn diese im Einzelfall voraussichtlich einen Betrag
        i.H.v. 2.000 € brutto nicht übersteigen.

        Diese beiden Beschlüsse sind aufgrund der neuen Geschäftsordnung vom 15.06.2021
        aufzuheben, da in § 13 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) der Geschäftsordnung dies nun
        berücksichtigt wurde.

       

        Beschluss: Der Stadtrat stimmt der Aufhebung der Beschlüsse, über die Vorgehens-
        weise bei städtischer Beauftragung eines Rechtsanwalts, vom 07.05.2019 (TOP 1A)
        und vom 02.03.2021 (TOP 7 b) zu.

        Abstimmungsergebnis: 15 : 4


05    Erlass der Haushaltssatzung und Haushaltsplans für 2021 - Zusammengelegte Stiftung
        Leutershausen

       Sachverhalt: Der Entwurf des Haushaltsplans 2021 für die Zusammengelegten
        Stiftungen in der Stadt Leutershausen sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhe von
        23.450 Euro vor. Entsprechende Unterlagen wurden im RIS hochgeladen.


        Beschluss A: Die Haushaltssatzung der Zusammengelegten Stiftungen der Stadt
        Leutershausen für das Haushaltsjahr 2021 wird erlassen. Die Haushaltssatzung ist
        diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

        Abstimmungsergebnis:19 : 0


        Beschluss B: Der Haushaltsplan 2021 und die Anlagen für die Zusammengelegten
        Stiftungen der Stadt Leutershausen werden aufgestellt.

        Abstimmungsergebnis:19 : 0


Anmerkung von Stadtrat Domscheit: Die Haushaltsberatungen der Zusammengelegten Stiftung Leutershausen sollten künftig gemeinsam mit den allgemeinen Haushaltsberatungen stattfinden.

 


06    Förderantrag der Schützengesellschaft Frohsinn Wiedersbach e.V.;

        Verbesserung des Schallschutzes an den Außenschießständen sowie Einrichtung
        elektronischer Schießstände

        Sachverhalt: Die Schützengesellschaft Wiedersbach e.V. stellte mit Zuschussantrag
        vom 21.01.2021 bei der Stadt Leutershausen einen Antrag auf finanzielle Unterstützung
        von 8.395,67 € (= 4,8 % der Gesamtkosten) für die Verbesserung des Schallschutzes
        an den Außenschießständen der Großkaliber- und Kurzwaffen sowie der Einrichtung
        elektronischer Schießstände für die Luftdruckgewehre und Luftdruckpistolen.

        Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 175.000 €.

        Durch die Verbesserung des Schallschutzes würde sich vor allem die Lärmbelästigung
        der Anwohner während des Schießbetriebes vermindern. Die Einrichtung von
        elektronischen Schießständen hat vor allem den großen Vorteil, dass die Verwendung
        von Papierschießscheiben wegfällt.


        Beschluss: Der Stadtrat genehmigt der Schützengesellschaft Frohsinn Wiedersbach
        1956 e.V. einen Zuschuss für die Verbesserung des Schallschutzes an den Außen-
        schießständen und der Einrichtung elektronischer Schießstände i.H.v.  8.395,67 € (=
        4,8% der Gesamtkosten).

        Abstimmungsergebnis: 14 : 6


07    Antrag Wohnpark am Weiher; Zuschuss für die Diakoniestation

       Sachverhalt: Mit Schreiben vom 04.01.2021 hat die Wohnpark am Weiher gGmbH um
        einen freiwilligen Zuschuss für die Arbeit der Diakoniestation Wohnpark am Weiher
        gebeten. Das entsprechende Schreiben ist im RIS bereitgestellt.

        Die Stadt Leutershausen hat die Diakoniestation bis 2016 und auch im Jahr 2020 mit
        jährlich 1,02 €/ EW, also ca. 5.700 € unterstützt.

        Die Entscheidung über einen Zuschuss in dieser Höhe ist im Umkehrschluss gemäß §
        13 Abs. 2 Nr. 2f GeschO dem Stadtrat vorbehalten.


        Beschluss: Der Antrag der Wohnpark am Weiher GmbH wird bewilligt. Die Stadt
        Leutershausen gewährt der Diakoniestation Wohnpark am Weiher einen freiwilligen
        Zuschuss in Höhe von 1,02 €/ Einwohner, also ca. 5.700 €.

        Abstimmungsergebnis: 20 : 0


08    Mitteilungen

        Sachverhalt:

        - Dringliche Anordnung Erdgasliefervertrag N-ERGIE (siehe Anlage)

        - Information über den Sachstand im Projekt Waldkindergarten

        - Anschaffung der IPads für die Gremiumsmitglieder (wurden bestellt)

 


09    Wünsche und Anfragen

       Sachverhalt:

        1. Anfrage von Stadträtin Nejedlo: Die Anmeldungen für die Waldkindergartengruppe
            funktionieren nicht richtig.

            Wird von der Verwaltung geprüft.

        2. Anfrage von Stadtrat Braun: Gibt es einen neuen Sachstand bezüglich der Förderung
            für die Waldkindergartengruppe?

            Die Anfrage wurde direkt von Bürgermeister Liebich wie folgt beantwortet: è Derzeit
            gibt es keinen neuen Stand bezüglich der Förderung, da die neuen Entwicklungen
            des Standortes abgewartet werden müssen; es laufen Gespräche.

        3. Anfrage von Stadtrat Schmaus: Warum sind keine Mitteilungsblätter und Protokolle
            für die Bürger im Bürgerinformationssystem veröffentlicht?

            Die Anfrage wurde direkt von Bürgermeister Liebich wie folgt beantwortet: Die
            Mitteilungsblätter und die Protokolle sind auf der Homepage der Stadt Leutershausen
            veröffentlicht.

            Stadtrat Schmaus regt an, dass zukünftig mit der öffentlichen Sitzung begonnen wird,
            da in der letzten Sitzung der nichtöffentliche Teil vorgezogen wurde und somit die
            Bürger eine Wartezeit hatten.

        4. Anfrage von Stadträtin Horndasch-Shaw: Die Verwirklichung der 30er-Zone in der
            Innenstadt zwischen den zwei Stadttoren sollte weiterhin im Auge behalten
            werden.             

            Die Anfrage wurde direkt von Bürgermeister Liebich wie folgt beantwortet: Es erfolgte
            eine Verkehrsschau mit beteiligten Behörden, in welcher diese Thema aufgenommen
            wurde.

            Stadträtin Horndasch-Shaw wünscht eine "Leerstandserfassung" für Stadt und Orts-
            teile vorzunehmen, um die Eigentümer zu unterstützen.

        5. Anfrage von Stadtrat Wojek: Inwieweit ist der Beschluss des Bauauschusses vom
            13.04.2021 bezüglich den Schildern für die Gemeindestraßen umgesetzt.

            Die Anfrage wurde direkt von der Verwaltung und SR-Mitglied Heidingsfelder wie
            folgt beantwortet: Die Schilder sind bestellt und werden so bald wie möglich
            angebracht (Herr Weber). Die Schützenstraße in Wiedersbach ist erledigt (Herr
            Heidingsfelder)

        6. Anfrage von Stadtrat Härpfer: Wie ist der Sachstand mit dem Staatlichen Bauamt
            bezüglich der Umsetzung des Kreisverkehrs im Gewerbegebiet Ost?

            Die Anfrage wurde direkt von Bürgermeister Liebich wie folgt beantwortet: Das
            Thema ist in Bearbeitung, aber dadurch, dass hier verschiedene Gasleitungen in den
            Bereichen liegen, ist es nicht möglich dies so schnell zu realisieren.

 


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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 29.06.2021 - 21.00 Uhr - Öffentliche Sitzung


08  Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der Grund
      der Geheimhaltung weggefallen ist

      Sachverhalt: Keine Tagesordnungspunkte bei denen die Geheimhaltung weggefallen ist.

 

 

09  Protokollgenehmigung; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Stadtratssitzung
      vom 15.06.2021

     Beschluss: Das Protokoll der öffentlichen Stadtratssitzung vom 15.06.2021 wird wie
      vorgelegt genehmigt.

      Abstimmungsergebnis: 18:0

 

10  Einteilung der Wahlbezirke für die Bundestagswahl am 26.09.2021

      Sachverhalt: Für die anstehende Bundestagswahl am 26.09.2021 sollen 8 Allgemeine
      Wahlbezirke (Urnenwahl) und 2 Briefwahlbezirke gebildet werden.

      Gemäß Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Statistik wurde der Wahlbezirk 2
      (Urnenwahl an der Mittelschule) als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt.

      Dieser Wahlbezirk gibt Aufschluss über das Wahlverhalten verschiedener
      Bevölkerungsgruppen. Anders als Wählerumfragen basiert sie nicht auf Angaben der
      Befragten, sondern wertet wie die allgemeine Wahlstatistik die tatsächlich abgegebenen
      Stimmzettel in diesem Wahlbezirk aus.

      Gemäß Anordnung der Kreiswahlleiterin Frau XXXX vom Landratsamt Ansbach vom
      11.05.2021 soll bei Briefwählern die untere Grenze bei 400 Briefwählern sein. Bei der
      letzten Bundestagswahl haben ca. 1.100 an der Briefwahl teilgenommen. Somit schlägt
      die Verwaltung 2 Briefwahlbezirke vor.

      Somit ergeben sich folgende Wahlbezirke in der Stadt Leutershausen:

      Wahlbezirk 1-3: Mittelschule Leutershausen, Wahlbezirk 4: Gemeindehaus Jochsberg,

      Wahlbezirk 5: Schule Weißenkirchberg, Wahlbezirk 6: Kindergarten Wiedersbach

      Wahlbezirk 7: Gemeindehaus Neunkirchen, Wahlbezirk 8: Gemeindezentrum
      Frommetsfelden

      Briefwahlbezirk 11:   Rathaus, Sitzungssaal, Briefwahlbezirk 12:   Gemeindehaus,
      Kirchengasse

 

      Beschluss: Bei der anstehenden Bundestagswahl werden 8 Allgemeine Wahlbezirke

      und 2 Briefwahlbezirke gebildet:

      Wahlbezirk 1-3: Mittelschule Leutershausen

      Wahlbezirk 4: Gemeindehaus Jochsberg

      Wahlbezirk 5: Schule Weißenkirchberg

      Wahlbezirk 6: Kindergarten Wiedersbach

      Wahlbezirk 7: Gemeindehaus Neunkirchen

      Wahlbezirk 8: Gemeindezentrum Frommetsfelden

      Briefwahlbezirk 11: Rathaus, Sitzungssaal

      Briefwahlbezirk 12: Gemeindehaus, Kirchengasse

      Abstimmungsergebnis: 18:0

 

11  BGS/EWS - Kostenverteilung der Bauwerkssanierungen im Abwasserbereich auf
      Verbesserungsbeiträge und Gebühren

      Sachverhalt: Das Kommunalunternehmen Leutershausen ist für die Abwasserentsorgung
      auf dem Gebiet der Stadt Leutershausen zuständig und betreibt hierzu ein öffentliches
      Netz. Teil dieses Abwassernetzes sind die Kläranlagen in Leutershausen und in der
      Brunst. Die Generalsanierungen der Kläranlagen hätten vor mehreren Jahren erfolgen
      müssen, das Landratsamt Ansbach drängt seit geraumer Zeit auf die Umsetzung.

      Die Generalsanierung der Kläranlage in der Brunst steht kurz vor dem Abschluss. Die
      Kläranlage in Hetzweiler wird in diesem Zusammenhang aufgelassen und künftig die
      Abwassermengen zur Kläranlage in der Brunst geleitet.

      Die Generalsanierung der Kläranlage in Leutershausen muss noch größtenteils erfolgen,
      vereinzelte Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Die Refinanzierung solcher Baumaß-
      nahmen erfolgt vollständig über Beiträge bzw. Gebühren, da die Abwasserentsorgung
      einen sog. kostendeckenden Betrieb darstellt. Zur Refinanzierung können sog.
      Verbesserungsbeiträge erhoben werden, diese können bis 100% der anfallenden Kosten
      betragen. Alle Kosten der Generalsanierungen, die nicht über Verbesserungsbeiträge
      refinanziert werden, fließen als Abschreibungen in die Kalkulation der Abwasser-
      gebühren ein.

      Dem Gremium wurden verschiedene Beispielrechnungen vorgelegt, aus denen die
      Auswirkungen der Höhe der Verbesserungsbeiträge auf die Gebühren hervorgehen.      
      Hierbei können die nicht über Verbesserungsbeiträge refinanzierten Anteile in die
      Gebührenkalkulation zu den allgemein üblichen Konditionen oder zu besonderen
      Konditionen (bspw. Zinshöhe) einfließen.

 

     Beschluss:

      a) Der Rat der Stadt Leutershausen beschließt, dass die Refinanzierung der General-
          sanierungen der Kläranlagen in Leutershausen und in der Brunst über 100 %
          Verbesserungsbeiträge erfolgt. Der Vorstand des Kommunalunternehmens
Leuters-
          hausen wird damit beauftragt, eine entsprechende Satzung auszuarbeiten und dem
          Rat der Stadt Leutershausen zur Beschlussfassung vorzulegen.

         Abstimmungsergebnis: 5:13

     b) Der Rat der Stadt Leutershausen beschließt, dass die Refinanzierung der General-
         sanierungen der Kläranlagen in Leutershausen und in der Brunst zu 95 % über
         Verbesserungsbeiträge erfolgt. Der verbleibende Restbetrag fließt in die Basis der
         Gebührenkalkulation mit ein. Der Vorstand des Kommunalunternehmens Leuters-
         hausen wird damit beauftragt, eine entsprechende Satzung auszuarbeiten und dem
         Rat der Stadt Leutershausen zur Beschlussfassung vorzulegen.

         Abstimmungsergebnis: 5:13

   c) Der Rat der Stadt Leutershausen beschließt, dass die Refinanzierung der General-
         sanierungen der Kläranlagen in Leutershausen und in der Brunst zu 90 % über
         Verbesserungsbeiträge erfolgt. Der verbleibende Restbetrag fließt in die Basis der
         Gebührenkalkulation mit ein. Der Vorstand des Kommunalunternehmens Leuters-
         hausen wird damit beauftragt, eine entsprechende Satzung auszuarbeiten und dem
         Rat der Stadt Leutershausen zur Beschlussfassung vorzulegen.

         Abstimmungsergebnis: 7:11

     d) Der Rat der Stadt Leutershausen beschließt, dass die Refinanzierung der General-
         sanierungen der Kläranlagen in Leutershausen und in der Brunst zu 85 % über
         Verbesserungsbeiträge erfolgt. Der verbleibende Restbetrag fließt in die Basis der
         Gebührenkalkulation mit ein. Der Vorstand des Kommunalunternehmens Leuters-
         hausen wird damit beauftragt, eine entsprechende Satzung auszuarbeiten und dem
         Rat der Stadt Leutershausen zur Beschlussfassung vorzulegen.

         Abstimmungsergebnis: 7:11

     e) Der Rat der Stadt Leutershausen beschließt, dass die Refinanzierung der General-
         sanierungen der Kläranlagen in Leutershausen und in der Brunst zu 80 % über
         Verbesserungsbeiträge erfolgt. Der verbleibende Restbetrag fließt in die Basis der
         Gebührenkalkulation mit ein. Der Vorstand des Kommunalunternehmens Leuters-
         hausen wird damit beauftragt, eine entsprechende Satzung auszuarbeiten und dem
         Rat der Stadt Leutershausen zur Beschlussfassung vorzulegen.

         Abstimmungsergebnis: 8:10

      f) Der Rat der Stadt Leutershausen beschließt, dass die Refinanzierung der General-
         sanierungen der Kläranlagen in Leutershausen und in der Brunst zu 75 % über
         Verbesserungsbeiträge erfolgt. Der verbleibende Restbetrag fließt in die Basis der
         Gebührenkalkulation mit ein. Der Vorstand des Kommunalunternehmens Leuters-
         hausen wird damit beauftragt, eine entsprechende Satzung auszuarbeiten und dem
         Rat der Stadt Leutershausen zur Beschlussfassung vorzulegen.

         Abstimmungsergebnis: 4:14

     g) Der Rat der Stadt Leutershausen beschließt, dass die Refinanzierung der General-
         sanierungen der Kläranlagen in Leutershausen und in der Brunst zu 70 % über
         Verbesserungsbeiträge erfolgt. Der verbleibende Restbetrag fließt in die Basis der
         Gebührenkalkulation mit ein. Der Vorstand des Kommunalunternehmens Leuters-
         hausen wird damit beauftragt, eine entsprechende Satzung auszuarbeiten und dem
         Rat der Stadt Leutershausen zur Beschlussfassung vorzulegen.

         Abstimmungsergebnis: 0:18

     h) Der Rat der Stadt Leutershausen beschließt, dass die Refinanzierung der General-
         sanierungen der Kläranlagen in Leutershausen und in der Brunst zu 65 % über
         Verbesserungsbeiträge erfolgt. Der verbleibende Restbetrag fließt in die Basis der
         Gebührenkalkulation mit ein. Der Vorstand des Kommunalunternehmens Leuters-
         hausen wird damit beauftragt, eine entsprechende Satzung auszuarbeiten und dem
         Rat der Stadt Leutershausen zur Beschlussfassung vorzulegen.

         Abstimmungsergebnis: 0:18

      i) Der Rat der Stadt Leutershausen beschließt, dass die Refinanzierung der General-
         sanierungen der Kläranlagen in Leutershausen und in der Brunst zu 60 % über
         Verbesserungsbeiträge erfolgt. Der verbleibende Restbetrag fließt in die Basis der
         Gebührenkalkulation mit ein. Der Vorstand des Kommunalunternehmens Leuters-
         hausen wird damit beauftragt, eine entsprechende Satzung auszuarbeiten und dem
         Rat der Stadt Leutershausen zur Beschlussfassung vorzulegen.

         Abstimmungsergebnis: 9:9

      j) Der Rat der Stadt Leutershausen beschließt, dass die Refinanzierung der General-
         sanierungen der Kläranlagen in Leutershausen und in der Brunst zu 55 % über
         Verbesserungsbeiträge erfolgt. Der verbleibende Restbetrag fließt in die Basis der
         Gebührenkalkulation mit ein. Der Vorstand des Kommunalunternehmens Leuters-
         hausen wird damit beauftragt, eine entsprechende Satzung auszuarbeiten und dem
         Rat der Stadt Leutershausen zur Beschlussfassung vorzulegen.

         Abstimmungsergebnis: 0:18


12  Festlegung des "Erfrischungsgeld" für die Wahlhelfer bei der Bundestagswahl am
      26.09.2021

      Dieser TOP wurde verschoben und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.

 

13  Vorratsbeschluss: Erdgasliefervertrag "Erdgas Kommune" 2022-2024

      Dieser TOP wurde verschoben und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.

 

14  Aufhebung des Stadtratsbeschlusses über die Vorgehensweise bei städtischer
      Beauftragung eines Rechtsanwalts vom 07.05.2019 und vom 02.03.2021

      Dieser TOP wurde verschoben und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.

 

15  Mitteilungen

 

16  Wünsche und Anfragen


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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 15.06.2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01   Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der Grund
       der Geheimhaltung weggefallen ist

       kein Beschluss gefasst


02  Protokollgenehmigung; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom
      25.05.2021

      Beschluss: Das Protokoll der öffentlichen Stadtratssitzung vom 25.05.2021 wird wie
      vorgelegt genehmigt.

      Abstimmungsergebnis: 17:0


03  Änderung und Erlass der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Leutershausen

     Geschäftsordnungsantrag von Stadtrat Zimmermann, dass über diesen TOP
      entschieden wird.

     Abstimmung: 15:3

     Sachverhalt: Im Wege des digitalen Sitzungsdienstes soll der Versand von Einladungen,
     künftig nicht nur schriftlich, sondern auch elektronisch möglich sein. Die Sitzungsunter-
     lagen und Sitzungsdokumente werden ausschließlich über das Ratsinformationssystem
     elektronisch zur Verfügung gestellt.

     Ziel der Maßnahme ist die digitale Weiterentwicklung der Verwaltung und die Steigerung
     von Effizienz.

      Es werden Tablets für die jeweiligen Stadtratsmitglieder angeschafft, welche der
      Elektronischen Einladung zustimmen. Die zur Verfügung gestellte Hard- und Software
      verbleibt im Eigentum der Stadt Leutershausen und wird für die Zeit als Stadträtin/
      Stadtrat kostenlos zur Verfügung gestellt. Die mobilen Endgeräte sind nur für die
      dienstlichen Zwecke im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit als Gremiumsmitglied
      vorgesehen.

      Näheres hierzu wird in einer "Erklärung der Nutzungsbedingungen" bestimmt.

      Um die "Elektronische Ladung" und "weitere Änderungen in der Geschäftsordnung"
      umzusetzen wurde der gesamte Inhalt der Geschäftsordnung des Stadtrates von der
      Verwaltung überarbeitet.

      Die wichtigsten Änderungen im Überblick sind:

      - Elektronische Ladung - § 26 der Geschäftsordnung in der Fassung vom 05.05.2020

      - Verfügungsrahmen des Bürgermeisters - § 14 der Geschäftsordnung in der Fassung
        vom 05.05.2020

      - Sitzungsdauer - § 24 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Fassung vom 05.05.2020

      Die weiteren Änderung sind dem beigefügten Differenzdokument deutlich zu entnehmen.

      Die Mitglieder des Stadtrates entscheiden mit separaten Beschlüssen über die drei oben
      genannten Änderungen sowie am Ende mit einem Beschluss über die Gesamtversion
      der geänderten Geschäftsordnung, welcher von der Verwaltung vorbereitet wurde.

      Im Anschluss stimmt der Stadtrat über die Geschäftsordnung, die Bestandteil dieser
      Niederschrift ist, ab.


     Beschluss:

      a) Der Stadtrat stimmt einer Änderung des § 26 der Geschäftsordnung in der Fassung
          vom 05.05.2020 dahingehend zu, dass künftig Einladungen in elektronischer oder
          schriftlicher Form möglich sind.

         Abstimmungsergebnis: 15:3

      b) Der Stadtrat stimmt zu, dass für diejenigen Gremiumsmitglieder, welche ihr    
          schriftliches Einverständnis für die elektronische Einladung abgegeben haben,
          sowie die Nutzungsbedingungen für die digitale Bereitstellung der Sitzungs-
          unterlagen für Ratsmitglieder unterschrieben haben, einheitliche Tablets
angeschafft
          und diese den entsprechenden Gremiumsmitgliedern zu Verfügung gestellt werden.
          Abstimmungsergebnis: 13:5

      c) Der Stadtrat stimmt der Erhöhung des Verfügungsrahmens für den ersten Bürger-
          meister bis zu einem Betrag von 20.000 € zu; somit der Änderung des § 14 Abs. 2
          Nr. 2 a der Geschäftsordnung in der Fassung vom 05.05.2020.

          Beschluss: 9:9

   c2) Der Stadtrat stimmt der Erhöhung des Verfügungsrahmens für den ersten Bürger-  
          meister bis zu einem Betrag von 20.000 € zu; somit der Änderung des § 14 Abs. 2
          Nr. 2 a der Geschäftsordnung in der Fassung vom 05.05.2020. Bei einer Maßnahme

          ab 5.000,- € wird der Stadtrat nach Anordnung der Maßnahme innerhalb einer
          Woche in Textform informiert.

         Abstimmungsergebnis: 14:4

      d) Der Stadtrat stimmt einer Sitzungsdauer von maximal drei Stunden zu; somit der
          Änderung des § 24 Abs. 4 der Geschäftsordnung in der Fassung vom 05.05.2020.
          Abstimmungsergebnis: 4:14

      e) Dem darüber hinaus gehenden Gesamtentwurf der vorgelegten Geschäftsordnung
          wird zugestimmt. Der vorliegende Entwurf der Geschäftsordnung wird Bestandteil

          dieses Beschlusses.

          Die Geschäftsordnung tritt mit Wirkung zum 16.06.2021 in Kraft.

          Gleichzeitig tritt die Geschäftsordnung vom 05.05.2020 außer Kraft.

        Abstimmungsergebnis: 18:0


04  Änderung der Satzung zu Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

     Sachverhalt: Die Mitglieder des Stadtrates entscheiden über den geänderten Entwurf der
      gesamten Satzung (Entwurf 1 oder 2) zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeinde-
      verfassungsrechts, welcher von der Verwaltung vorbereitet wurde. Im Anschluss stimmt
      der Stadtrat über die Satzung ab und erlässt diese Satzung, die Bestandteil dieser
      Niederschrift ist.

     

      Beschluss: Der Stadtrat erlässt die vorgelegte Satzung zur Regelung von Fragen des
      örtlichen Gemeindeverfassungsrechts im vorgelegten Entwurf.

      Der vorliegende Entwurf dieser Satzung wird Bestandteil dieses Beschlusses.

      Die Satzung tritt zum 16.06.2021 in Kraft.

      Gleichzeitig tritt die Satzung vom 05.05.2020, zuletzt geändert durch die Satzung vom
      02.03.2021, außer Kraft.

      Abstimmungsergebnis: 18:0


05  Erlass der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2021 der Stadt Leutershausen

     Sachverhalt: Nach intensiven Haushaltsberatungen mit entsprechend umfangreichen
      Vorbereitungen stehen am heutigen Tag die Abstimmungen über den Erlass der Haus-
      haltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Leuters-
      hausen an.

      Die erforderlichen und ergänzenden Unterlagen (Vorbericht und Hauptteil mit Anlagen)
      wurden im RIS hochgeladen und sollen heute beschlossen werden.

     

      Beschluss A: Die Haushaltssatzung der Stadt Leutershausen für das Haushaltsjahr

                            2021 wird erlassen. Die Haushaltssatzung ist diesem Protokoll als
                            Anlage beigefügt.

                           Abstimmungsergebnis: 13:5

      Beschluss B: Der Finanzplan der Stadt Leutershausen für die Haushaltsjahre 2020 bis
                            2024 wird erlassen.

                            Abstimmungsergebnis: 13:5

      Beschluss C: Das Investitionsprogramm der Stadt Leutershausen für die
                            Haushaltsjahre 2020 bis 2024 wird erlassen.

                            Abstimmungsergebnis: 13:5

      Beschluss D: Der Stellenplan der Stadt Leutershausen für das Haushaltsjahr 2021
                            wird erlassen.

                            Abstimmungsergebnis: 18:0

      Beschluss E: Der Haushaltsplan 2021 und die Anlagen für die Stadt Leutershausen

                            werden aufgestellt.

                            Abstimmungsergebnis: 13:5


06  Bau einer Zaunanlage am städtischen Fußball-A-Platz

      Sachverhalt: Die Mitglieder des Stadtrates entscheiden über den geänderten Entwurf der
      gesamten Satzung (Entwurf 1 oder 2) zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeinde-
      verfassungsrechts, welcher von der Verwaltung vorbereitet wurde. Im Anschluss stimmt
      der Stadtrat über die Satzung ab und erlässt diese Satzung, die Bestandteil dieser
      Niederschrift ist.

      Beschluss: Der Stadtrat stimmt dem Zuschuss von 10 % von 16.900 € (entspricht
      1.690 €) für die Umzäunung des städtischen A-Platzes an den TVL zu.

      Abstimmungsergebnis: 18:0


07  Kauf eines Mini-Baggers für den städtischen Bauhof

      Der Stadtrat stimmt dem Kauf des gebrauchten Minibaggers der Fa. XXXX aus
      Schopfloch zum Preis von 36.900 netto € zu.

      Sollte dieser verkauft sein, stimmt der Stadtrat dem Kauf des gebrauchten Minibaggers
      der Fa. Gebr. XXXX aus Fürth zum Preis von 39.200 € netto zu.

      Falls keiner der beiden Minibagger mehr zur Verfügung steht, wird die Verwaltung
      ermächtigt, einen Minibagger bis zu einer maximalen Nettosumme von 40.000 € zu
      erwerben, sobald ein passendes Gerät am Markt angeboten wird.

      Abstimmungsergebnis: 18:0


08  Jahresrechnung 2019 - Abschlussbericht des Rechnungsprüfungsausschuss

     Beschluss: Kein Beschluss gefasst, der Stadtrat nimmt den öffentlichen Teil des
      Abschlussberichts zur Kenntnis.


09  Mitteilungen

      Sachverhalt:

      a) Aktueller Stand bzgl. Grundwasserschutz / Stützmessstellen (E-Mail Frau Götzen-
          berger vom 16.04.2021). Zum Schutz des Trinkwassers sollte die Stadt beim Wasser-
          wirtschaftsamt beantragen, dass mindestens eine der erforderlichen zusätzlichen
          amtlichen Messstellen auf dem Gebiet der Stadt eingerichtet wird. Hierzu  werden die
          Brunnenbesitzer im nächsten Mitteilungsblatt aufgefordert geeignete Brunnen als
          Stützmessstellen bei der Stadt anzumelden.

      b) Förderzusagen der ILE Altmühlland A6 für Mitfahrerbänke in Höhe von 10.000 € und
          Pionier-Erlebnis Pfade (PEP) in Höhe von 8.694 €.

      c) Dringliche Anordnung Pionier Erlebnis Pfade PEP vom 28.05.2021; Beauftragung an
          Grafikdesignerin aus Schweinfurt für die Umsetzung des Projekts in Höhe von
         12.932,32 € brutto.

     d) Dringliche Anordnung Düngung und Rasenregeneration im Stadion; Beauftragung
         einer Firma aus Rosenheim für die Düngung und Rasengeneration in Höhe von
         5.554,99 € brutto.

     e) Neue Ausschreibungen für das Museumsprojekt sind veröffentlicht: Stahlbauarbeiten
         (Außentreppe, Innentreppen, Brüstung), Abgabefrist 5. Juli 2021

      f) Altmühlbad ist wieder geöffnet.

     g) Gremiumssitzungen ab 21.06.2021 wieder in der Alten Turnhalle.


10  Wünsche und Anfragen

      Sachverhalt:

      a) 2.Bürgermeister Domscheit fragt nach dem Sachstand bzgl. des Projekts "Digitalpakt
          Schule".

          Herr XXXX teilte mit, dass das Projekt mittlerweile vollständig abgeschlossen ist und
          die Schüler sich nun Tablets zu schulischen Zwecken ausleihen können.

      b) Stadtrat XXXX bat um eine Kontaktaufnahme mit der N-ERGIE, die eine Erwei-
          terung des Netzausbaus anstrebt. Er befürchtet unnötige weitere Straßenbaumaß-
          nahmen in Höchstetten, wo derzeit bereits im Rahmen des Breitbandausbaus die
          Straßen aufgerissen werden.

          1.Bürgermeister Liebich wird die Bitte mit ins KUL nehmen, da das KUL für den
          Breitbandausbau das richtige Gremium sei.

      c) Stadträtin XXXX bat nochmals dringend darum, nicht in einer Woche zwei
          Sitzungen (Stadtrat und KUL) zu terminieren.

      d) Stadtrat XXXX bat darum den Heimatverein beim Projekt "Pioniererlebnispfade" mit
          einzubeziehen.

     e)  Stadträtin XXXX bekräftigte diese Bitte und bat darum das weitere

         Prozedere im Rahmen einer Sitzung des Schul-, Sport- und Kulturausschusses zu
         besprechen.

      f) Nach Aussage von Stadtrat XXXX und Stadträtin XXXX wurden die Missverständnisse
         bzgl. des Pioniererlebnispfades beim Heimatverein mittlerweile ausgeräumt. Die Maß-
         nahme muss bis September umgesetzt werden. Die Mitglieder des Heimatvereins
         sollen bei einer Projekterweiterung mit einbezogen werden.

     g) Stadtrat XXXX fragt nach, ob sich der Standort für den Waldkindergarten geändert hat.

         1.Bürgermeister Liebich teilte mit, dass der geplante Standort für den Waldkindergarten
          in Wiedersbach erhalten bleiben soll und die dortigen Erdbewegungen andere Gründe
          haben.

 

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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 25.05.2021 - 21.00 Uhr - Öffentliche Sitzung

 

01  Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der Grund der
      Geheimhaltung weggefallen ist

    

02  Protokollgenehmigung; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom
      11.05.2021

      Beschluss: Das Protokoll der öffentlichen Stadtratssitzung vom 11.05.2021 wird wie
      vorgelegt genehmigt.

      Abstimmungsergebnis: 18:0


03  Feuerwehrfahrzeug; Verlegung des TSF von Jochsberg nach Höchstetten

      Beschluss: Der Stadtrat stimmt der Verlegung des Tragkraftspritzenfahrzeugs

      (TSF/Jahrgang 1992) von Jochsberg nach Höchstetten zu.

      Abstimmungsergebnis: 19:0


04  Änderung und Erlass der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Leutershausen

      Dieser TOP wurde verschoben und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.

 

05  Änderung der Satzung zu Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

      Dieser TOP wurde verschoben und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.


06  Berufung eines Vertreters in den Schulverband Dombühl-Weißenkirchberg

     Beschluss: Der Stadtrat stimmt der Entsendung des 3. Bürgermeisters Herrn Thomas
      Härpfer in den Schulverband Dombühl-Weißenkirchberg zu.

      Abstimmungsergebnis: 17:0


07  Beratung Änderung Unternehmenssatzung KUL

      Dieser TOP wurde verschoben und wird in einer kommenden Sitzung behandelt.


08  Mitteilungen


09  Wünsche und Anfragen


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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 11.05.2021 - 21.00 Uhr - Öffentliche Sitzung

 

01      Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der Grund
          der Geheimhaltung weggefallen ist


02      Protokollgenehmigungen

02 A  Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021

          Beschluss: Das Protokoll der öffentlichen Stadtratssitzung vom 20.04.2021 wird wie
          vorgelegt genehmigt.

          Abstimmungsergebnis: 19 : 0

02 B  Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 29.04.2021

          Beschluss: Das Protokoll der öffentlichen Stadtratssitzung vom 29.04.2021

          wird wie vorgelegt genehmigt.

          Abstimmungsergebnis: 16 : 0


03      B-PLan "Am Stadtweiher" mit städtebaulichen Vertrag

         Beschluss: Der Stadtrat nimmt den Entwurf mit den eingearbeiteten Änderungen

          zur Kenntnis und beauftragt die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit Firma Beil
          Baugesellschaft mbH die weiteren Verfahrensschritte nach § 13a BauGB einzuleiten:

          1. Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger der öffentlichen Belange gem. § 4
              Abs. 1 BauGB

          2. Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit durch öffentliche Auslegung gem. § 3
              Abs. 1 BauGB

              Abstimmungsergebnis: 19 : 0


04      KiTa - zusätzlicher Bedarf - Vorstellung des Provisoriums

         Beschluss:

         Der Stadtrat beschließt, dem von der Verwaltung und dem Schul-, Sport- und
         Kulturausschuss vorgeschlagenen Lösungsweg zu folgen:

          a) Unterbringung einer Krippengruppe im Gemeindehaus Neunkirchen sowie
              Schaffung einer Waldgruppe für Regelkinder und Aufstockung der
              Betreuungskapazität im Kindergarten Wiedersbach um zehn Regelkinder. Im
              Hinblick auf die Waldgruppe ist die favorisierte Lösung Variante 1 (Anschaffung
              eines Waldkindergartenwagens und eines Containers).

              Abstimmungsergebnis: 18 : 1

         b) Sofern keine Fördermittel gewährt werden, soll Variante 2 (Anschaffung von drei
              Containern) verfolgt werden.

              Abstimmungsergebnis: 17 : 2


05      Haushaltsberatungen 2021

05 A  DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 8: Erweiterung Bauhof-Gebäude

         Beschluss:

         a) Reduzierung des Ansatzes für 2021 um 525.000 € und Einstellung des Betrags 
             ins HH-Jahr 2022.

             Abstimmungsergebnis: 4 : 15

         b) Der Stadtrat stimmt dem Ansatz der Verwaltung in Höhe von 1.000.000 € für das
             Haushaltsjahr 2021 zu. Die Investitionen in den alten Bauhofstandort in Höhe von
             25.000 € werden gestrichen.

             Abstimmungsergebnis: 15 : 4


05 B  DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 10: Planungskosten Brunst

        Beschluss:

        a) Streichen der Planungskosten Brunst (50.000).

             Abstimmungsergebnis: 4 : 15

        b) Der Stadtrat stimmt dem Ansatz der Verwaltung in Höhe von 50.000 € für
              Planungskosten für das Baugebiet Brunst für das Haushaltsjahr 2021 zu.

              Abstimmungsergebnis: 15 : 4


06     Beschluss über die Änderungslisten der Verwaltung

        Beschluss:

         a) Der Stadtrat beschließt die verschickte und präsentierte Änderungsliste im
             Verwaltungshaushalt.

             Abstimmungsergebnis: 16 : 3

         b) Der Stadtrat beschließt die verschickte und präsentierte Änderungsliste im
             Vermögenshaushalt.

             Abstimmungsergebnis: 15 : 4


07     Flugpioniermuseum Nachträge Ausführungsänderung Ostgiebel

         Beschluss:

         a) Das Nachtragsangebot für das Flugpioniermuseum der Zimmerei XXXXXXX,
             Leutershausen, vom 5. Mai 2021 in Höhe von 168.453,72 € brutto wird beauftragt.

             Abstimmungsergebnis: 17 : 2

         b) Das Nachtragsangebot für das Flugpioniermuseum der Fa. XXXXX, Heilsbronn,
             vom 27. April 2021 in Höhe von 29.418,99 € brutto wird beauftragt.

             Abstimmungsergebnis: 17 : 2


08     Veranstaltungen in der Stadt Leutershausen 2021

        Beschluss:

         a) Der Stadtrat stimmt der Empfehlung des Schul-, Sport- und Kulturausschusses zu,
             das Altstadtfest 2021 soweit möglich in das Veranstaltungsformat „Sommer in der
             Stadt“ zu integrieren.

             Abstimmungsergebnis: 19 : 0

         b) Der Stadtrat stimmt der Empfehlung des Schul-, Sport- und Kulturausschusses zu,
             aktiv einen Festwirt für die Kirchweih 2021 zu suchen. Sollte dies bis 30.06.2021
             nicht gelingen, wird die Kirchweih analog 2020 nur in einem reduzierten Format

             stattfinden.

             Abstimmungsergebnis: 19 : 0


09     Mitteilungen


10     Wünsche und Anfragen


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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 29.04.2021 - 21.00 Uhr - Öffentliche Sitzung

 


06       Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der Grund
           der Geheimhaltung weggefallen ist


07       Nachtrag Flugpioniermuseum: Zimmererarbeiten

          Sachverhalt: Im Gewerk Zimmermann haben sich Ausführungs- und
           Planungsänderungen ergeben. Bei der Dachschalung wird die ursprünglich
           ausgeschriebene Wechselfalzschalung nun als raue, unbehandelte Bretterschalung
           ausgeführt.

           Zudem hat sich durch die Erkenntnisse der nun freiliegenden Sparren
           (unterschiedliche Stärken) und die problematische Marktsituation bezüglich
           Dämmung, der Deckenaufbau geändert.

           Dämmung ist derzeit nur schwer erhältlich. Die Lieferzeit für Mineralwolle-Dämmung
           beträgt (Stand 29.4.2021) ca. 2 Monate, bei Holzfaserdämmung sogar 4-5 Monate,
           weshalb das Material so schnell wie möglich bestellt werden muss.

           Um eine Begehbarkeit zu gewährleisten, müssen ggf. zusätzliche Lagerhölzer verbaut
           werden.

           Der Nachtrag in Höhe von 17.326,40 € brutto kann aus dem derzeit bestehenden
           Vergabepuffer finanziert werden.

          Der ursprünglich geplante TOP Ostgiebel wird auf die Stadtratssitzung am 11. Mai
           verschoben, da die Nachtragsangebote (Gewerke Zimmermann und Baumeister)
           noch in Bearbeitung sind.

           Beschluss: Das Nachtragsangebot für das Flugpioniermuseum der Zimmerei XXXX,
           Leutershausen, vom 26.4.2021 in Höhe von 17.326,40 € brutto wird beauftragt.

           Abstimmungsergebnis: 16 : 2


08       Haushaltsberatungen zum Haushalt 2021

           Sachverhalt: Kämmerer XXXX und der Leiter der Finanzverwaltung XXXX stellten in
           einer Präsentation nochmal kurz die Änderungen zu den bisherigen Entwürfen des
           Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes dar.

           Beim aktuellen Entwurf des Verwaltungshaushaltes von 10.125.138 € liegt dieser rund
           1,0 Mio. € niedriger als 2020. Der Vermögenshaushalt 2021 mit rund 17 Mio. €
           übersteigt deutlich die vorherigen Vermögenshaushalte. Herr Mäckler wies darauf hin,
           dass die dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Leutershausen durch die 
           Neukreditaufnahme nicht gefährdet sei. Ohne Aufnahme eines Kredits im Jahr 2021
           würde die bereinigte Verschuldung bei nur noch 1,3 Mio. € liegen.

           Im Haushalt 2021 ist die Aufnahme eines Kredits von 8 Mio. € und eine Entnahme
           aus der Allgemeinen Rücklage von 1,06 Mio. € geplant, um die bereits beschlossenen
           und neuen Baumaßnahmen durchführen zu können.

           Von den 8 Mio. € Kreditaufnahme sollen 4 Mio. € auf die Dauer von 20 Jahren getilgt
           werden, weitere 4 Mio. € sollen zunächst fünf Jahre tilgungsfrei bleiben.

           Herr XXXX erläuterte die Auswirkungen des Art. 120 a GO (Gemeindeordnung), die
           es erleichtert Kredite aufzunehmen. U.u könnten auch Kredite zum
           Haushaltsausgleich, also zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts, aufgenommen
           werden. Diese wären innerhalb von 10 Jahren zu tilgen.

           Da die Stadt Leutershausen die Kredite zur Finanzierung von Investitionen benötigt,
           trifft diese Tilgungsbeschränkung nicht für die Stadt zu.


08 A   DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 5: Ringweg - Stadtmauer

           Sachverhalt: 6150.9404: Ringweg um die Stadtmauer (50.000)

           Antrag 5: Verschiebung der Maßnahme ins HH-Jahr 2022.

           Begründung: Zurückführung der Projekte auf einen realistisch zu bewältigendem
           Umfang.

           Beschlussvorschlag Verwaltung: Der Stadtrat stimmt dem Ansatz der Verwaltung in
           Höhe von 50.000 € für das Haushaltsjahr 2021 zu.

           Beschluss: Der Stadtrat stimmt dem Ansatz der Verwaltung in Höhe von 50.000 € für
           das Haushaltsjahr 2021 zu.

           Abstimmungsergebnis: 5 : 13


08 B   DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 6: Straßenbau Gewerbegebiet

          Sachverhalt: 6150.9524: Straßenbau Gewerbegebiet (645.000)

           Antrag 6: Kürzung des Ansatzes (Straßenbau Gewerbegebiet/645.000€) für 2021 um
           300.000 € und Einstellung des Betrags ins HH-Jahr 2022.

           Begründung: Zurückführung der Projekte auf einen realistisch zu bewältigendem
           Umfang.

           Beschlussvorschlag Verwaltung: Der Stadtrat stimmt dem Ansatz der Verwaltung in
           Höhe von 600.000 € für das Haushaltsjahr 2021 zu.

           Beschluss: Der Stadtrat stimmt dem Ansatz der Verwaltung in Höhe von 600.000 € für
           das Haushaltsjahr 2021 zu.

           Abstimmungsergebnis: 14 : 4


08 C   DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 7: Dorferneuerung Pfetzendorf

          Sachverhalt: 6150.9526: Dorferneuerung Pfetzendorf (100.000)

           Antrag 7: Kürzung des Ansatzes für 2021 um 80.000 € und Einstellung des Betrags
           ins HH-Jahr 2022.

           Begründung: Zurückführung der Projekte auf einen realistisch zu bewältigendem
           Umfang.

           Beschlussvorschlag Verwaltung: Der Stadtrat stimmt dem Ansatz der Verwaltung in
           Höhe von 25.000 € für das Haushaltsjahr 2021 zu.

           Beschluss: Der Stadtrat stimmt dem Ansatz der Verwaltung in Höhe von 25.000 € für
           das Haushaltsjahr 2021 zu.

           Abstimmungsergebnis: 17 : 1


08 D   DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 8: Erweiterung Bauhof-Gebäude

          Beschluss: Dieser TOP wurde verschoben und wird in einer kommenden Sitzung
           behandelt.

08 E   DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 10: Planungskosten Brunst

           Beschluss: Dieser TOP wurde verschoben und wird in einer kommenden Sitzung

           behandelt.


09      Mitteilungen

          Beschluss: Dieser TOP wurde verschoben und wird in einer kommenden Sitzung

          behandelt.


10      Wünsche und Anfragen

          Sachverhalt:

      a)            Stadträtin XXXX fragte nach dem Sachstand bzgl. eines von Unternehmer/Gewerbe-
           treibenden in der letzten Sitzung des Verwaltungsrats übergebenen Schreibens zur
          Generalsanierung der Kläranlage. Herr 1.Bürgermeister Liebich wies darauf hin, dass
          die Angelegenheit in Bearbeitung ist, es sich hierbei aber um eine Aufgabe des KUL
          handelt.

      b)           Stadträtin XXXX teilte mit, dass im Gemeindegebiet die vorgesehene Kapazität an
          Messstellen für das Grundwasser nicht vorliege. So müsste pro 50 Quadratkilometer
          jeweils eine Messstelle vorhanden sein. Zuständig für diese Angelegenheit wäre das
          Wasserwirtschaftsamt, mit dem seitens der Stadt in Kontakt getreten werden sollte. Es
          wurde angeboten, dass der in der Sitzung entschuldigte 2.Bürgermeister Harald
          Domscheit diesen Kontakt herstellen könnte.

     c)            Stadtrat XXXX erinnerte an seine Anfrage in der Sitzung am 02.03.2021 bzgl. den
          gefällten Pappeln in Pfetzendorf. Nach Auskunft von Herrn 1.Bürgermeister Liebich
          wird die Antwort in Kürze noch erfolgen.


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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 20.04.2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung

 


01      Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der Grund
          der Geheimhaltung weggefallen ist


02      Protokollgenehmigung; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom
          16.03.2021


03         Beschlussfassung des Stadtrates der Stadt Leutershausen bezüglich der Anweisung
             des Verwaltungsrates des Kommunalunternehmens Leutershausen für den Erlass
             der Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur
             Entwässerungssatzung des Kommunalunternehmens Leutershausen (BGS/EWS)
             vom 06.03.2018

04         Anschaffung von geförderten Luftreinigungsgeräten für die Gustav-Weißkopf-Schule
             Leutershausen


05         Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN/ALL auf Einsparungen beim Planungskonzept
             Bauhof


06         Haushaltsberatungen zum Haushaltsplan 2021

06 A      Änderungsanträge der Verwaltung für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt

06 B      CSU/FW: Antrag 1: Sparte Straßenbau

06 C      DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 9: Breitbandversorgung

06 D      CSU/FW: Antrag 2: Sparte Breitband

06 E      CSU/FW: Antrag 3: Sparte KUL

06 F      DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 1: Hallenbad

06 G     DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 2: Bücherei

06 H     DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 3: Schulstandort Leutershausen

06 I       DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 4: Generalsanierung Schule

06 J      DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 5: Ringweg - Stadtmauer

06 K     DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 6: Straßenbau Gewerbegebiet

06 L     DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 7: Dorferneuerung Pfetzendorf

06 M    DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 8: Erweiterung Bauhof-Gebäude

06 N     DIE GRÜNEN/ALL: Antrag 10: Planungskosten Brunst


07         Mitteilungen


08         Wünsche und Anfragen


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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 16.03.2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01    Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der Grund
        der Geheimhaltung weggefallen ist


02    Protokollgenehmigung; Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung
        vom 02.03.2021


03     Rathaussanierung

03 A  Vorstellung Rathauskonzept durch das Architekturbüro HEF

03 B  Genehmigung des überarbeiteten Rathauskonzeptes


04     Vergabe: Ergänzende Detailuntersuchungen der Deponie Neunkirchen und Deponie
         Leutershausen

05     Gremium Gedenken: Beauftragung der Aufarbeitung der NS-Zeit und
         Kostenübernahme


06     Umsetzung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet Ost (Lückenschluss
         Südachse und Wendehammer)


07     Beschluss zum Umbau des Wertstoffhofes


08     Mitteilungen


09     Wünsche und Anfragen

....

14    Bekanntgabe des Wegfalls der Genehmigung der Geheimhaltung der in  nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse gemäß § 23 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadt Leutershausen


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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 02.03.2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01     Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der 
         Grund der Geheimhaltung weggefallen ist

 

02     Protokollgenehmigungen
02 A Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2021
02 B  Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 09.02.2021

 

03     Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen
         Gemeindeverfassungsrechts

 

04     Änderung der Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates

 

05     Erlass einer Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und
         Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im
         Stadtteil Leutershausen für das Jahr 2021 - § 14 LadSchlG

 

06    Grundsatzbeschluss KiTa - zusätzlicher Bedarf

 

07    Beauftragung Rechtsanwalt Peter Lindt zur Erläuterung der geplanten
        Satzungsänderung des KU Leutershausen und Beschluss über die zukünftige
        Vorgehensweise bei städtischer Beauftragung eines Rechtsanwalts

 

08    Entwurf des Haushaltsplans der Stadt Leutershausen - Haushaltsjahr 2021

 

09    Mitteilungen

 

10    Wünsche und Anfragen
....


17    Beschluss über den Wegfall der Geheimhaltung der in nichtöffentlicher Sitzung
        gefassten Beschlüsse gemäß § 23 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadt
        Leutershausen


 

 

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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 09.02.2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung


01     Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, für die der Grund
         der Geheimhaltung weggefallen ist


02     Protokollgenehmigungen

02A   Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom   17.12.2020

02B   Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom   26.01.2021


03     Fortführung der Umsetzung des Feuerwehrbedarfsplanes


04      Sachstandsbericht Museumsprojekt


05      Mitteilungen

06      Wünsche und Anfragen


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Tagesordnung der Stadtratssitzung

vom Dienstag, den 26.01.2021 - 19.30 Uhr - Öffentliche Sitzung

 

01    Protokollgenehmigungen

01 A Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 15.12.2020

01 B Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 17.12.2020


02     Finanzierung des Bauhofs


03     Beschluss über die Vorläufigkeit der Gebührensätze der Beitrags- und
         Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 21.05.2019 ab dem
         01.01.2021; Ankündigung der Möglichkeit einer späteren, rückwirkenden Erhöhung der
         Gebührensätze


04      Förderungen

04 A  Förderrichtlinien für Vereine

04 B  Förderantrag LED-Flutlichtanlage - FC Wiedersbach/Neunkirchen

04 C  Pachtvertrag FC Wiedersbach/Neunkirchen


05     Antrag auf Durchführung einer Fokusberatung Klimaschutz und Erstellung eines
         Klimaschutzkonzeptes im Rahmen der Kommunalrichtlinie

06     Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise bzgl. der Brücke Sachsen-
         Görchsheim mit der Gemeinde Aurach

07     Mitteilungen

08     Wünsche und Anfragen

...


 
 

 

 

 

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Zuletzt aktualisiert

03.05.2022

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 in der alten Turnhalle

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S-und Regional-Bahn-Verbindungen ab Wiedersbach nach Nürnberg

gültig ab 09.12.2018


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Weitere Informationen und Fahrpläne finden Sie hier:

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A Place To Bee

Für eine Zukunft mit Bienen

Aktion des Bund Naturschutz

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9. Altstadtrennen Leutershausen 2016

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Leben auf dem Land

Von Hürden und Helden
Wie sich das Leben auf dem Land neu erfinden lässt


Studie des Berlin Instituts für Bevölkerung und Entwicklung

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Veränderung beginnt bei Dir!  

 

RESPECT vermittelt relevante Themen,bietet ein Forum für Diskussionen und regt an zur Hinterfragung, bzw. Änderung der eigenen Lebensgewohnheiten  

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Aktivitäten

  

Bericht von der Veranstaltung "Jüdisches Leben in Leutershausen und seinen Dörfern"  

 

Antwort des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zur Pflanzenschutzmittelbelastung der Wiedersbacher Brunnen 

 

Vortrag von Gerhard Bauer am 18. September 2014 im Gasthaus Krone Leutershausen zur Situation der Kläranlage Leutershausen 

 

Das Wasserteam Wiedersbach informiert:  

Durch Grundwassermesstellen soll die Herkunft der Pestizide im Wiedersbacher Brunnenwasser festgestellt werden.

Pressemitteilung der Alternativen Liste Leutershausen zur finanziellen Situation der Stadt  

  

Sonstiges:

 

ALL(e) Themen

Fracking

Freihandelsabkommen TISA

Freihandeslabkommen TTIP

Freihandelsabkommen CETA

Wasserversorgung  

Zentrale Wasserversorgung

Grundwasserschutz 

 

Stadtratswahl 2014   

Was wäre wenn?

(jeder Stimmbezirk seinen eigenen Stadtrat gewählt hätte?) 

Ergebnis der Stadtratswahl 

(nach Grupperungen und Stimmbezirken) 

Ergebnis der Kreistagswahl 

(Kandidaten, die auch auf der ALL-Liste Kandidiert haben) 

   

ALL(e) Themen

Campagne von campact: Bienensterben stoppen! 

Netzwerk "Blühende Land- schaft - Region Hesselberg 

 

Alternative Liste Leuterhausen unabhängige engagierte Bürger e V. 

Sudetenstr. 6b

Bankverbindung

RaiffeisenVolksbank eG Gewerbebank BLZ:         765 600 60

Kto-Nr.:     783170

IBAN: DE50 765600600000783170

BIC:   GENO DEF1AN 

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     Angeblich kann man in
     deutschen Wohnungen
     vom Fußboden essen - 

     mir wäre es lieber, man
     könnte aus deutschen
     Flüssen trinken. (Ilse Sträter) 

 

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